Ab dem 19. Juni 2026 verpflichtet eine neue EU-Richtlinie Online-Shops dazu, einen digitalen Widerrufsbutton einzuführen. Das Ziel: Verträge sollen genauso einfach zu widerrufen sein wie abzuschliessen. Wer betroffen ist, welche Verträge darunter fallen und was Shopbetreiber jetzt konkret tun müssen – das erklären wir hier.
EU-Richtlinie 2023/2673: Einführung einer digitalen Widerrufsfunktion für Online-Verträge
Ab dem 19. Juni 2026 gilt die Richtlinie (EU) 2023/2673, offiziell: Richtlinie (EU) 2023/2673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Oktober 2023 zur Änderung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU in Bezug auf die Einführung einer digitalen Widerrufsfunktion für Online-Verträge über Waren und Dienstleistungen.
Kerngedanke: Wer online einen Vertrag abschliesst, soll ihn auch online widerrufen können – mit einem einzigen Klick, nicht über einen PDF-Umweg oder eine Hotline.
Die Pflicht gilt ausschliesslich im B2C-Bereich. Betroffen sind Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern über Webshops, Apps oder Plattformen abschliessen. Konkret:
- Verkauf physischer Waren an Endkunden
- Digitale Inhalte oder Dienstleistungen (z. B. E-Books, Online-Kurse, Streaming)
- Abonnements oder wiederkehrende Leistungen mit bestehendem Widerrufsrecht
- Vermittlung von Finanzdienstleistungen wie Krediten, Versicherungen oder Geldanlageprodukten
Wer nur B2B-Kunden bedient oder offline verkauft, ist nicht betroffen. Gleiches gilt für Produkte ohne Widerrufsrecht – also individuell angefertigte Waren oder digitale Downloads, bei denen der Kunde vorher auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat.
Ist mein Shop von der Widerrufsbutton-Pflicht betroffen?
Die wichtigsten Kriterien haben wir in einer Checkliste zusammengefasst. So siehst du schnell, ob du handeln musst:
| Kriterium / Situation | Erläuterung | Bin ich betroffen? |
|---|---|---|
| Sitz des Unternehmens | Du betreibst dein Unternehmen in einem EU-Mitgliedsstaat. | ✅ Ja – die Richtlinie gilt für dich. |
| Sitz ausserhalb der EU (z. B. Schweiz) | Du hast deinen Sitz nicht in der EU, belieferst aber EU-Kunden oder richtest dein Angebot an EU-Verbraucher. | ⚠️ Möglicherweise – prüfe, ob dein Angebot gezielt an EU-Kunden geht. |
| Ausschliesslich Schweizer Kunden | Dein Shop liefert nur in die Schweiz und richtet sich nicht an EU-Kunden. | ❌ Nein – aktuell keine Pflicht. |
| B2C oder B2B? | Du verkaufst an Privatkunden (B2C). | ✅ Ja – der Widerrufsbutton gilt nur im B2C-Bereich. |
| Nur B2B-Kunden | Du verkaufst ausschliesslich an Unternehmen. | ❌ Nein – kein Widerrufsrecht für Unternehmer. |
| Art des Vertragsabschlusses | Verträge werden online abgeschlossen. | ✅ Ja – Pflicht gilt für Online-Fernabsatzverträge. |
| Offline-Verträge | Abschluss erfolgt z. B. im Laden oder telefonisch. | ❌ Nein – keine Pflicht. |
| Produktart: Standardware | Verkauf von üblichen Waren oder Dienstleistungen mit Widerrufsrecht. | ✅ Ja. |
| Produktart: Sonderanfertigungen | Individuell angefertigte Produkte (z. B. personalisierte Artikel). | ❌ Nein – kein Widerrufsrecht, kein Button nötig. |
| Digitale Inhalte / Downloads | Verkauf von digitalen Produkten. | ⚠️ Nur, wenn der Kunde nicht auf sein Widerrufsrecht verzichtet. |
| Abonnement-Modelle / wiederkehrende Leistungen | Abo-Dienste, Mitgliedschaften, Streaming usw. | ✅ Ja – sofern ein Widerrufsrecht besteht. |
| Finanzdienstleistungen online | Vermittlung oder Verkauf von Versicherungen, Krediten, Anlageprodukten online. | ✅ Ja – ausdrücklich erfasst. |
| Angebot in EU-Sprachen / Währungen | Website in EU-Sprachen oder Euro als Zahlungsmittel. | ⚠️ Hinweis auf EU-Ausrichtung – prüfen! |
| Domain / Impressum | Nutzung einer EU-Domain (.de, .at, .eu) oder EU-Adresse im Impressum. | ⚠️ Hinweis auf EU-Ausrichtung – prüfen! |
Anforderungen an die Gestaltung des Widerrufsbuttons
Der Button muss klar, sichtbar und direkt nutzbar sein – kein Login davor, kein Download, kein Umweg. Die Richtlinie (EU) 2023/2673 ist da eindeutig.
Zentrale Anforderungen
- Beschriftung: Der Button muss eindeutig beschriftet sein, z. B. mit „Vertrag widerrufen“. Kreative oder unklare Bezeichnungen wie „Kontakt“ oder „Serviceanfrage“ sind nicht zulässig – und können Abmahnrisiken bergen.
- Sichtbarkeit und Platzierung: Der Button muss dauerhaft gut sichtbar erreichbar sein. Empfehlenswert: prominente Platzierung im Footer oder an anderen gut auffindbaren Stellen – nicht versteckt hinter dem Kunden-Login.
Zwei-Stufen-Verfahren
Die Richtlinie schreibt ein Zwei-Stufen-Verfahren vor:
- Schritt 1: Klick auf den Widerrufsbutton → Weiterleitung auf eine Bestätigungsseite, auf der der konkrete Vertrag identifiziert wird (z. B. durch Bestellnummer, Auftragsnummer oder E-Mail-Adresse). Ein Login darf dabei nicht zwingend erforderlich sein.
- Schritt 2: Der Kunde bestätigt den Widerruf über einen zweiten Button („Widerruf bestätigen“). Anschliessend geht automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Datum und Uhrzeit raus.
Datenschutz / DSGVO
Erhoben werden dürfen nur die Daten, die für den Widerruf tatsächlich nötig sind (z. B. Name, Vertrags-ID, Kommunikationsmittel). Alle erhobenen Daten müssen DSGVO-konform verarbeitet und gespeichert werden.
Was Webshops und Dienstleister jetzt tun sollten
Der 19. Juni 2026 klingt noch weit weg. Ist er aber nicht – vor allem wenn technische Anpassungen, Rechtsberatung und Dokumenten-Updates koordiniert werden müssen. Wer früh anfängt, vermeidet Last-Minute-Stress und Abmahnrisiken.
1. Prüfen, ob die Pflicht für deinen Shop gilt
- Bedienst du B2C-Kunden in der EU? Dann bist du betroffen.
- Welche Produkte oder Dienstleistungen haben ein Widerrufsrecht?
- Bietest du digitale Inhalte oder Abonnements an?
2. Technische Vorbereitungen treffen
- Plant die Implementierung des Widerrufsbuttons im Shop-System: gut sichtbar, dauerhaft verfügbar, direkt nutzbar.
- Wie setzt ihr das Zwei-Stufen-Verfahren (Bestätigung + automatische E-Mail) technisch um?
- Ist die Datenverarbeitung DSGVO-konform?
3. Rechtliche Dokumente anpassen
- Widerrufsbelehrung um Hinweise auf die digitale Funktion ergänzen.
- Widerrufsformular prüfen: nur notwendige Daten abfragen, kein Pflichtgrund.
- Datenschutzerklärung aktualisieren, damit die Verarbeitung der Widerrufsdaten transparent ist.
4. Kommunikation mit Kund:innen vorbereiten
- Informiere Kund:innen bei Bedarf über die neue Funktion.
- Müssen Support- und FAQ-Seiten aktualisiert werden, um Rückfragen zu minimieren?
5. Rechtliche Beratung einplanen
Unternehmenssitz, Kundenkreis und Vertragsgestaltung können die Pflicht unterschiedlich formen. Fachkundige Beratung vor der Umsetzung ist sinnvoll – nicht erst wenn der Abmahnbrief kommt.
Tipp: Nutze die verbleibende Zeit bis Juni 2026, um die Umsetzung gründlich vorzubereiten, anstatt in letzter Minute zu improvisieren.
Was der Widerrufsbutton für deinen Shop bedeutet
Der Widerrufsbutton ab Juni 2026 stärkt die Rechte von Verbraucher:innen im Online-Handel. Für Shops und Dienstleister bedeutet das konkreten Handlungsbedarf: prüfen, welche Kunden und Produkte betroffen sind, technisch vorarbeiten, Dokumente anpassen, Kommunikation aufsetzen.
Je nach Unternehmenssitz, Kundenkreis und Vertragsgestaltung fällt die Umsetzung unterschiedlich aus. Bei Unsicherheiten lohnt sich fachkundige Beratung – lieber einmal zu früh als einmal zu spät.
Abschliessender Hinweis: Dieser Artikel und die Checkliste dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.