Kartellklage gegen Google: AMP Seiten bald Geschichte?

Geschrieben von
Miriam Schäfer
AMP Seiten

Der Attorney General von Texas reichte Klage gegen Google ein, weil der Konzern mit seinen AMP Seiten angeblich den Wettbewerb behindert. Warum diese Seiten mit scheinbar schnelleren Ladezeiten ohnehin vom Aussterben bedroht sind, liest du hier.

Googles Projekt mit den AMP Seiten

Um die ganze Aufregung zu verstehen, muss man erst begreifen, was eine AMP Seite von einer «normalen» Webseite unterscheidet. AMP steht für Accelerated Mobile Pages – zu Deutsch: beschleunigte mobile Seiten.

Google rief das Projekt 2015 ins Leben. Dazu entwickelten sie eine eigene HTML-Variante, die auf asynchrones JavaScript setzt. Viele bis dahin gängige HTML-Elemente sind in dieser Variante nicht erlaubt – das Projekt ersetzte sie durch einen eigenen Bestand.

Angepriesen wurde AMP vor allem mit dem Versprechen, Ladezeiten für mobile Seiten um bis zu 85 Prozent zu verkürzen. Der Zusammenhang mit der Google Mobile First Devise ist dabei offensichtlich.

Wettbewerbsvorteile führten zu Kartellrechtsklage

Erkennt die Google-Suchmaschine eine Webseite als AMP, speichert sie diese auf einem Proxyserver im Content Delivery Network (CDN). Das ist der eigentliche Grund für die kürzeren Ladezeiten: Nur eine einzige Quelle baut die Seite auf.

Weil das AMP-Projekt anfangs wenig Zuspruch fand, legte Google kurzerhand noch ein paar Anreize obendrauf. Darunter Ranking-Vorteile und Icons in den Suchergebnissen (SERP), die einen Treffer als AMP-Seite kennzeichneten. Besonders in den Rich Results – News- und Host-Karussells – tauchten fortan auffällig viele AMP Seiten auf.

Das dürfte der Kern der Klage des texanischen Generalstaatsanwalts gegen Google sein. Er wirft dem Konzern vor, mit der Bevorzugung von AMP Seiten vor allem im Advertising-Bereich den Wettbewerb zu behindern.

Abstand von AMP Seiten wird immer grösser

Inzwischen zeigt sich: Selbst Google glaubt nicht mehr vorbehaltlos an AMP. Ein Mitglied des AMP-Komitees kündigte kürzlich seinen Rücktritt an. Unterstützer hatte das Projekt von Anfang an wenige. Die Projektleitung bestand ursprünglich ausschliesslich aus Google-Mitarbeitern – das änderte sich erst nach wachsender Kritik.

Im Oktober 2020 kündigte Google an, AMP Seiten in den Suchergebnissen nicht mehr zu bevorzugen. Frist: Mai 2021.

Tags: GoogleRechtWebseite
Über die Autor:in

Miriam Schäfer

Social Media und redaktionelle Inhaltspflege rundum.dog seit April 2026. Schreibt für dataloft zu Datenschutz, Online-Recht, Social-Media-Trends und KI-Themen.

→ Wir

Hat dich der Artikel ins Grübeln gebracht?

Wir besprechen sowas gerne im Erstgespräch — schreib uns oder ruf an. Unverbindlich, persönlich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden werktags.

→ Direkt zum Kontakt

Wenn du gleich noch was Grösseres anschauen willst

rundum.dog — unsere Hunde-Wissensplattform.

Die grösste deutschsprachige Hunde-Wissensplattform. Unser Eigenprojekt, unser Live-Beweis. Mit ca. einer Million Sessions pro Monat, eigenem KI-Plugin auf Anthropic-API und 17 Custom Post Types.

→ rundum.dog ansehen

Schreib uns oder ruf an.
Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden werktags.

Roger Klein
Geschäftsführer
E-Mail
info@dataloft.ch
Telefon
+41 52 511 05 05
Adresse
dataloft GmbH · Rietweg 1 · 8506 Lanzenneunforn TG