Muss ich KI-Inhalte kennzeichnen?

KI-Inhalte kennzeichnen

Ob du KI-Inhalte kennzeichnen musst, hängt stark vom Kontext ab: rechtlich, journalistisch und im kommerziellen Bereich. Ausserdem gibt es Unterschiede zwischen den Ländern. Wir fassen die wichtigsten Aspekte, die für den DACH-Raum gelten, für dich zusammen.

KI-Inhalte kennzeichnen: Regelungen in Deutschland

Gesetzliche Grundlage: UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (unlauterer Wettbewerb)

§5 UWG: Irreführende geschäftliche Handlungen sind verboten.

§5 Abs. 1 Nr. 1 UWG: Verbraucher:innen dürfen nicht über die Art oder Herkunft von Waren/Dienstleistungen getäuscht werden.

Folge für KI: Texte oder Bilder, die KI-generiert sind, müssen gekennzeichnet werden, wenn ansonsten ein falscher Eindruck entsteht, z. B. dass ein Mensch sie erstellt hat oder ein Unternehmen direkt hinter der Erstellung steht.

Telemediengesetz (TMG) / Rundfunkstaatsvertrag: Keine explizite Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte, aber bei journalistischen oder redaktionellen Angeboten gelten Transparenz- und Informationspflichten. Der Deutsche Presserat empfiehlt, KI-generierte journalistische Inhalte deutlich als solche zu kennzeichnen (Formulierungshilfe: „Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt“).

Gesetzliche Lage im akademischen Bereich: KI-gestützte Inhalte müssen in Arbeiten korrekt zitiert oder deklariert werden, um Plagiatsvorwürfe zu vermeiden.

KI-Inhalte kennzeichnen: Regelungen in Österreich

Gesetzliche Grundlage: UWG – Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG 2004) & Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

§1 UWG: Irreführung von Verbraucher:innen ist unzulässig.

§2 UWG: Geschäftspraktiken müssen transparent sein.

Folge für KI: Wenn KI-Content die Kaufentscheidung beeinflusst, muss klar sein, dass er automatisiert erzeugt wurde.

Grundsatz aus dem KSchG: Konsument:innen müssen informiert und dürfen nicht getäuscht werden.

Praktisch bedeutet dies, dass KI-generierte Werbung oder Produkttexte gekennzeichnet werden sollten. Dies empfiehlt auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

KI-Inhalte kennzeichnen: Regelungen in der Schweiz

Gesetzliche Grundlage: UWG – Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (SR 241) & Obligationenrecht (OR, SR 220)

Art. 3 UWG: Irreführende Geschäftspraktiken sind verboten.

Art. 1 OR: Treu und Glauben, Grundsatz der fairen Information.

Bedeutung für KI-Inhalte: Wer automatisierte Inhalte nutzt, muss korrekt informieren, insbesondere bei kommerzieller Nutzung. KI-generierte Inhalte müssen also gekennzeichnet werden, wenn Konsument:innen sonst getäuscht werden könnten.

Zusammenfassung der Regelungen

Land Rechtliche Grundlage Empfehlungen / Verbände Praxisbeispiel für KI-Kennzeichnung
Deutschland UWG §5, TMG Deutscher Presserat, Bitkom „Dieser Text wurde mithilfe von KI erstellt“
Österreich UWG §1–2, KSchG Österreichischer Presserat, VKI „KI-generierter Inhalt“ oder „Teilweise mit KI erstellt“
Schweiz UWG Art. 3, OR Art. 1 Schweizer Presserat / Medienverbände „Inhalt erstellt mit KI“ oder „KI-gestützte Textproduktion“

KI-Inhalte kennzeichnen: Checkliste

  1. Prüfe, ob der Inhalt KI-gestützt ist: Wurde der Text oder das Bild ganz oder teilweise (einzelne Elemente) mit einer KI erstellt?
  2. Prüfe, ob eine Kennzeichnung sinnvoll ist: Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
    1. Leser:innen denken könnten, dass der Text komplett von einer echten Person stammt.
    2. Inhalte werblich oder kommerziell genutzt werden (Produkte, Dienstleistungen, Affiliate-Links).
    3. Der Beitrag journalistisch oder redaktionell veröffentlicht wird.
    4. Inhalte wissenschaftlich oder akademisch genutzt werden (Fachbeiträge, Thesis (Bachelor/Master/Doktor, Diplomarbeiten etc.).

Keine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn:

  • Der Text rein privat oder intern genutzt wird.
  • Der Einsatz von KI nicht relevant für Entscheidungen der Leser:innen ist.

KI-Inhalte kennzeichnen: Best Practices

  • Platzierung der Kennzeichnung: Am Ende eines Beitrags, aber klar ersichtlich (z.B. als Fussnote). Falls es nur Teilabschnitte betrifft, dann explizit an der jeweiligen Stelle.
  • Formulierungstipps: Kurz, neutral, transparent. Beispiele:
    • „Teile dieses Textes wurden mithilfe von KI erstellt.“
    • „Dieser Artikel enthält KI-generierte Inhalte.“
    • „Inhalt teilweise KI-gestützt.“
  • Dokumentation: Für die eigene Nachvollziehbarkeit lohnt es sich, zu dokumentieren, welche Arbeiten du mit der Hilfe von KI erstellt hast. Ausserdem ist das hilfreich, sollte es doch einmal zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen (kann dann als Nachweis dienen).
  • Rechtliche & Gesetzliche Entwicklungen beobachten: Weitere Regulierungen (z.B. der EU AI Act) könnten in Zukunft verbindlich werden. Bleibe auf dem laufenden, was gesetzlich zu beachten ist.