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KI Urheberrecht: Endlose laufende Debatten

Geschrieben von
Miriam SchÀfer
KI Urheberrecht, Laptop mit Symbolen, Copyright

Das KI-Urheberrecht bei erstellten Inhalten – Texten, Bildern und Ă€hnlichem – ist komplex und unterscheidet sich je nach Rechtsprechung und den geltenden Gesetzen von Land zu Land. Das sorgt fĂŒr MissverstĂ€ndnisse, und die Klagen hĂ€ufen sich.

Die Diskrepanzen beim KI Urheberrecht

Beim Urheberrecht fĂŒr KI-generierte Inhalte gibt es zwar allgemeine GrundsĂ€tze – aber darunter liegen erhebliche Unklarheiten.

Die Frage, wem KI-generierter Content gehört, lÀsst sich nicht pauschal beantworten. Rechtssysteme, EinzelfÀlle und die konkreten UmstÀnde der Entstehung spielen alle eine Rolle.

Urheberrechtliche SchutzfÀhigkeit

Die meisten Rechtssysteme schĂŒtzen Originalwerke, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Ein Werk muss eine individuelle, persönliche geistige Leistung enthalten – etwas, das ĂŒber das Banale oder rein Handwerkliche hinausgeht.

Bei KI-generierten Inhalten ist genau das der Knackpunkt: Ob maschinell erstellte Werke diese OriginalitĂ€tsschwelle ĂŒberhaupt erreichen, wird in der Praxis regelmĂ€ssig bestritten.

Urheberschaft

Traditionell gehört das Urheberrecht demjenigen, der ein Werk erschaffen hat. Bei KI-generierten Inhalten ist das nicht eindeutig: Die KI wurde von Menschen programmiert, erstellt die Inhalte aber auf Basis technischer Algorithmen – ohne eigene Intention.

Manche Rechtssysteme schreiben das Urheberrecht der Person zu, die die KI betreibt oder kontrolliert. Andere sehen es bei denjenigen, die das Modell trainiert oder die Trainingsdaten bereitgestellt haben.

Vertragliche Vereinbarungen

Manchmal regeln VertrÀge, was die Gesetze offenlassen: Wenn eine Person oder Organisation eine KI beauftragt, Inhalte zu erstellen, können die vertraglichen Bedingungen festlegen, wem das Urheberrecht an diesen Inhalten zusteht.

Das Microsoft „Copilot Copyright Commitment“

Am 7. September 2023 kĂŒndigte Microsoft die Erweiterung des Copilot Copyright Commitments an – seither als Customer Copyright Commitment bezeichnet, das nun auch kommerzielle Kunden einschliesst, die den Azure OpenAI Service nutzen.

Microsoft verpflichtet sich damit, Kunden zu verteidigen und fĂŒr nachteilige Urteile aufzukommen, wenn sie wegen Urheberrechtsverletzungen durch Ausgaben des Azure OpenAI Service verklagt werden.

Der Schritt soll Kundenbedenken rund um Haftungsrisiken beim Einsatz von Copilot und dem Azure OpenAI Service ausrÀumen.

Voraussetzung: Kunden mĂŒssen die von Microsoft bereitgestellten Sicherheitsvorkehrungen implementiert haben, um vom Customer Copyright Commitment zu profitieren.

Auch Google ĂŒbernimmt die Haftung

Auch Google hat erkannt, dass Klagen die Nutzung von KI-Technologien bremsen könnten – und zieht nach. Google springt nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen durch KI-Ausgaben ein, sondern auch dann, wenn geschĂŒtzte Inhalte fĂŒr das Training von KI-Modellen verwendet wurden. Das Programm heisst bei Google Generative AI Indemnification.

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Über die Person

Miriam SchÀfer

Erstellt und betreut Fachinhalte fĂŒr dataloft zu Datenschutz, Online-Recht, KI und digitalen Trends. Verantwortlich fĂŒr Content, Redaktion und Social Media bei rundum.dog.

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