KI Urheberrecht: Endlose laufende Debatten

Geschrieben von
Miriam Schäfer
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Das KI-Urheberrecht bei erstellten Inhalten – Texten, Bildern und ähnlichem – ist komplex und unterscheidet sich je nach Rechtsprechung und den geltenden Gesetzen von Land zu Land. Das sorgt für Missverständnisse, und die Klagen häufen sich.

Die Diskrepanzen beim KI Urheberrecht

Beim Urheberrecht für KI-generierte Inhalte gibt es zwar allgemeine Grundsätze – aber darunter liegen erhebliche Unklarheiten.

Die Frage, wem KI-generierter Content gehört, lässt sich nicht pauschal beantworten. Rechtssysteme, Einzelfälle und die konkreten Umstände der Entstehung spielen alle eine Rolle.

Urheberrechtliche Schutzfähigkeit

Die meisten Rechtssysteme schützen Originalwerke, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Ein Werk muss eine individuelle, persönliche geistige Leistung enthalten – etwas, das über das Banale oder rein Handwerkliche hinausgeht.

Bei KI-generierten Inhalten ist genau das der Knackpunkt: Ob maschinell erstellte Werke diese Originalitätsschwelle überhaupt erreichen, wird in der Praxis regelmässig bestritten.

Urheberschaft

Traditionell gehört das Urheberrecht demjenigen, der ein Werk erschaffen hat. Bei KI-generierten Inhalten ist das nicht eindeutig: Die KI wurde von Menschen programmiert, erstellt die Inhalte aber auf Basis technischer Algorithmen – ohne eigene Intention.

Manche Rechtssysteme schreiben das Urheberrecht der Person zu, die die KI betreibt oder kontrolliert. Andere sehen es bei denjenigen, die das Modell trainiert oder die Trainingsdaten bereitgestellt haben.

Vertragliche Vereinbarungen

Manchmal regeln Verträge, was die Gesetze offenlassen: Wenn eine Person oder Organisation eine KI beauftragt, Inhalte zu erstellen, können die vertraglichen Bedingungen festlegen, wem das Urheberrecht an diesen Inhalten zusteht.

Das Microsoft „Copilot Copyright Commitment“

Am 7. September 2023 kündigte Microsoft die Erweiterung des Copilot Copyright Commitments an – seither als Customer Copyright Commitment bezeichnet, das nun auch kommerzielle Kunden einschliesst, die den Azure OpenAI Service nutzen.

Microsoft verpflichtet sich damit, Kunden zu verteidigen und für nachteilige Urteile aufzukommen, wenn sie wegen Urheberrechtsverletzungen durch Ausgaben des Azure OpenAI Service verklagt werden.

Der Schritt soll Kundenbedenken rund um Haftungsrisiken beim Einsatz von Copilot und dem Azure OpenAI Service ausräumen.

Voraussetzung: Kunden müssen die von Microsoft bereitgestellten Sicherheitsvorkehrungen implementiert haben, um vom Customer Copyright Commitment zu profitieren.

Auch Google übernimmt die Haftung

Auch Google hat erkannt, dass Klagen die Nutzung von KI-Technologien bremsen könnten – und zieht nach. Google springt nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen durch KI-Ausgaben ein, sondern auch dann, wenn geschützte Inhalte für das Training von KI-Modellen verwendet wurden. Das Programm heisst bei Google Generative AI Indemnification.

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Tags: Künstliche IntelligenzRecht
Über die Autor:in

Miriam Schäfer

Social Media und redaktionelle Inhaltspflege rundum.dog seit April 2026. Schreibt für dataloft zu Datenschutz, Online-Recht, Social-Media-Trends und KI-Themen.

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