Neues Urheberrecht schützt alle Fotografien

Geschrieben von
Miriam Schäfer
Urheberrecht

Am 01.04.2020 trat das angepasste schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) in Kraft. Die wichtigste Neuerung: Was früher nur künstlerisch wertvolle Fotos schützte, gilt jetzt für jedes einzelne Bild – und das betrifft dich als Webseiten-Betreiber direkt.

Die Entwicklung des Urheberrechts

Die Digitalisierung hat das Urheberrecht unter Druck gesetzt. Das Parlament reagierte 2019 mit Änderungen, die das Schweizer Recht in die Gegenwart holen sollten. Im April 2020 trat das Gesetz offiziell in Kraft.

Zwei Ziele standen im Vordergrund: die Stärkung der Kulturschaffenden und eine schärfere Piraterie-Bekämpfung. Letzteres trifft vor allem Hosting-Provider, die als «besondere Gefahr für Urheberrechtsverletzungen» eingestuft werden – also Plattformen, die Online-Piraterie begünstigen.

Für private Endverbraucher ändert sich wenig. Für Webseiten-Betreiber ist die Anpassung relevanter – besonders beim Umgang mit Fotografien.

Alle Fotos vom Urheberrecht geschützt

Früher schützte das Gesetz nur Fotos mit «individuellem Charakter» – gemeint war ein erkennbarer künstlerischer Anspruch und entsprechender Aufwand. Das reichte nicht. Wer ein fremdes Bild mit einer kostenlosen Bearbeitungs-App leicht veränderte, konnte es schnell als eigenes Werk deklarieren.

Das erneuerte URG schützt jetzt jedes Lichtbild, unabhängig vom Aufwand der Entstehung. Wer ein Foto verwenden will, braucht grundsätzlich die Erlaubnis des Urhebers.

Auswirkungen auf Webseiten-Betreiber

Betroffen sind alle, die Bilder öffentlich zeigen – also vor allem Webseiten. Ohne Erlaubnis ist die Nutzung fremder Fotos nach URG verboten.

Wie du trotzdem legal an gute Bilder kommst:

  • Kostenfreie Portale wie Pixabay bieten Bilder zur kommerziellen Nutzung an. Prüf bei jedem Bild die Lizenzbedingungen – manche verlangen einen Bildnachweis.
  • Ist ein Bildnachweis nötig, reicht in der Regel eine Quellenangabe – zum Beispiel als Bildunterschrift.
  • Bilder auf Social Media teilen ist unproblematisch, solange du den originalen Beitragslink erhältst. Das gilt als Bildnachweis.
  • Kostenpflichtige Portale liefern Bilder mit den nötigen Lizenzen direkt inklusive – wenn das Budget stimmt.
  • Oder du beaufträgst gleich einen professionellen Fotografen.

Was das neue URG für dich bedeutet

Das angepasste Urheberrecht schützt den Urheber eines Bildes – unabhängig davon, ob es ein Kunstfoto oder ein schnelles Smartphone-Schnappschuss ist. Auch wer keine Profifotografin ist, hat ein Recht auf Entlohnung für die Verbreitung seines Werks.

Die gute Nachricht: Mit kostenlosen Portalen, einfachen Lizenzregeln und ggf. professioneller Unterstützung lässt sich das für Webseiten-Betreiber, Marketer und Privatpersonen gleichermassen gut lösen.

Tags: DesignRechtWebseite
Über die Autor:in

Miriam Schäfer

Social Media und redaktionelle Inhaltspflege rundum.dog seit April 2026. Schreibt für dataloft zu Datenschutz, Online-Recht, Social-Media-Trends und KI-Themen.

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