Ob du KI-Inhalte kennzeichnen musst, hängt vom Kontext ab: rechtlich, journalistisch und im kommerziellen Bereich. Dazu kommen Unterschiede zwischen den Ländern. Was im DACH-Raum gilt, findest du hier im Überblick.
KI-Inhalte kennzeichnen: Regelungen in Deutschland
Gesetzliche Grundlage: UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (unlauterer Wettbewerb)
§ 5 UWG: Irreführende geschäftliche Handlungen sind verboten.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG: Verbraucher:innen dürfen nicht über die Art oder Herkunft von Waren und Dienstleistungen getäuscht werden.
Folge für KI: Texte oder Bilder, die KI-generiert sind, müssen gekennzeichnet werden, wenn ansonsten ein falscher Eindruck entsteht – etwa dass ein Mensch sie erstellt hat oder ein Unternehmen direkt dahintersteht.
Telemediengesetz (TMG) / Rundfunkstaatsvertrag: Keine explizite Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Bei journalistischen oder redaktionellen Angeboten gelten aber Transparenz- und Informationspflichten. Der Deutsche Presserat empfiehlt, KI-generierte journalistische Inhalte deutlich zu kennzeichnen – Formulierungshilfe: «Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt».
Akademischer Bereich: KI-gestützte Inhalte müssen in Arbeiten korrekt zitiert oder deklariert werden, um Plagiatsvorwürfe zu vermeiden.
KI-Inhalte kennzeichnen: Regelungen in Österreich
Gesetzliche Grundlage: UWG – Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG 2004) & Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
§ 1 UWG: Irreführung von Verbraucher:innen ist unzulässig.
§ 2 UWG: Geschäftspraktiken müssen transparent sein.
Folge für KI: Beeinflusst KI-Content eine Kaufentscheidung, muss klar sein, dass er automatisiert erzeugt wurde.
KSchG-Grundsatz: Konsument:innen müssen informiert werden – Täuschung ist unzulässig. Konkret heisst das: KI-generierte Werbung oder Produkttexte sollten gekennzeichnet sein. Das empfiehlt auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI).
KI-Inhalte kennzeichnen: Regelungen in der Schweiz
Gesetzliche Grundlage: UWG – Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (SR 241) & Obligationenrecht (OR, SR 220)
Art. 3 UWG: Irreführende Geschäftspraktiken sind verboten.
Art. 1 OR: Treu und Glauben, Grundsatz der fairen Information.
Bedeutung für KI-Inhalte: Wer automatisierte Inhalte nutzt, muss korrekt informieren – besonders bei kommerzieller Nutzung. KI-generierte Inhalte müssen also gekennzeichnet werden, wenn Konsument:innen sonst getäuscht werden könnten.
Was gilt wo: Regelungen im Vergleich
| Land | Rechtliche Grundlage | Empfehlungen / Verbände | Praxisbeispiel für KI-Kennzeichnung |
|---|---|---|---|
| Deutschland | UWG §5, TMG | Deutscher Presserat, Bitkom | „Dieser Text wurde mithilfe von KI erstellt“ |
| Österreich | UWG §1–2, KSchG | Österreichischer Presserat, VKI | „KI-generierter Inhalt“ oder „Teilweise mit KI erstellt“ |
| Schweiz | UWG Art. 3, OR Art. 1 | Schweizer Presserat / Medienverbände | „Inhalt erstellt mit KI“ oder „KI-gestützte Textproduktion“ |
KI-Inhalte kennzeichnen: Checkliste
- Prüfe, ob der Inhalt KI-gestützt ist: Wurde der Text oder das Bild ganz oder teilweise mit einer KI erstellt?
- Prüfe, ob eine Kennzeichnung sinnvoll ist. Das ist der Fall, wenn:
- Leser:innen denken könnten, der Text stamme komplett von einer echten Person.
- Inhalte werblich oder kommerziell genutzt werden (Produkte, Dienstleistungen, Affiliate-Links).
- Der Beitrag journalistisch oder redaktionell veröffentlicht wird.
- Inhalte wissenschaftlich oder akademisch genutzt werden (Fachbeiträge, Abschlussarbeiten etc.).
Keine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn:
- Der Text rein privat oder intern genutzt wird.
- Der Einsatz von KI für Entscheidungen der Leser:innen nicht relevant ist.
KI-Inhalte kennzeichnen: Best Practices
- Platzierung: Am Ende eines Beitrags, klar ersichtlich – etwa als Fussnote. Betrifft es nur Teilabschnitte, direkt an der jeweiligen Stelle.
- Formulierung: Kurz, neutral, transparent. Zum Beispiel:
- «Teile dieses Textes wurden mithilfe von KI erstellt.»
- «Dieser Artikel enthält KI-generierte Inhalte.»
- «Inhalt teilweise KI-gestützt.»
- Dokumentation: Halte fest, welche Arbeiten du mit KI-Unterstützung erstellt hast. Das schafft Nachvollziehbarkeit und kann bei rechtlichen Auseinandersetzungen als Nachweis dienen.
- Rechtliche Entwicklungen beobachten: Weitere Regulierungen – etwa der EU AI Act – könnten verbindlich werden. Bleib auf dem Laufenden.