Muss ich KI-Inhalte kennzeichnen?

Geschrieben von
Miriam Schäfer
KI-Inhalte kennzeichnen

Ob du KI-Inhalte kennzeichnen musst, hängt vom Kontext ab: rechtlich, journalistisch und im kommerziellen Bereich. Dazu kommen Unterschiede zwischen den Ländern. Was im DACH-Raum gilt, findest du hier im Überblick.

KI-Inhalte kennzeichnen: Regelungen in Deutschland

Gesetzliche Grundlage: UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (unlauterer Wettbewerb)

§ 5 UWG: Irreführende geschäftliche Handlungen sind verboten.

§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG: Verbraucher:innen dürfen nicht über die Art oder Herkunft von Waren und Dienstleistungen getäuscht werden.

Folge für KI: Texte oder Bilder, die KI-generiert sind, müssen gekennzeichnet werden, wenn ansonsten ein falscher Eindruck entsteht – etwa dass ein Mensch sie erstellt hat oder ein Unternehmen direkt dahintersteht.

Telemediengesetz (TMG) / Rundfunkstaatsvertrag: Keine explizite Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Bei journalistischen oder redaktionellen Angeboten gelten aber Transparenz- und Informationspflichten. Der Deutsche Presserat empfiehlt, KI-generierte journalistische Inhalte deutlich zu kennzeichnen – Formulierungshilfe: «Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt».

Akademischer Bereich: KI-gestützte Inhalte müssen in Arbeiten korrekt zitiert oder deklariert werden, um Plagiatsvorwürfe zu vermeiden.

KI-Inhalte kennzeichnen: Regelungen in Österreich

Gesetzliche Grundlage: UWG – Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG 2004) & Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

§ 1 UWG: Irreführung von Verbraucher:innen ist unzulässig.

§ 2 UWG: Geschäftspraktiken müssen transparent sein.

Folge für KI: Beeinflusst KI-Content eine Kaufentscheidung, muss klar sein, dass er automatisiert erzeugt wurde.

KSchG-Grundsatz: Konsument:innen müssen informiert werden – Täuschung ist unzulässig. Konkret heisst das: KI-generierte Werbung oder Produkttexte sollten gekennzeichnet sein. Das empfiehlt auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

KI-Inhalte kennzeichnen: Regelungen in der Schweiz

Gesetzliche Grundlage: UWG – Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (SR 241) & Obligationenrecht (OR, SR 220)

Art. 3 UWG: Irreführende Geschäftspraktiken sind verboten.

Art. 1 OR: Treu und Glauben, Grundsatz der fairen Information.

Bedeutung für KI-Inhalte: Wer automatisierte Inhalte nutzt, muss korrekt informieren – besonders bei kommerzieller Nutzung. KI-generierte Inhalte müssen also gekennzeichnet werden, wenn Konsument:innen sonst getäuscht werden könnten.

Was gilt wo: Regelungen im Vergleich

Land Rechtliche Grundlage Empfehlungen / Verbände Praxisbeispiel für KI-Kennzeichnung
Deutschland UWG §5, TMG Deutscher Presserat, Bitkom „Dieser Text wurde mithilfe von KI erstellt“
Österreich UWG §1–2, KSchG Österreichischer Presserat, VKI „KI-generierter Inhalt“ oder „Teilweise mit KI erstellt“
Schweiz UWG Art. 3, OR Art. 1 Schweizer Presserat / Medienverbände „Inhalt erstellt mit KI“ oder „KI-gestützte Textproduktion“

KI-Inhalte kennzeichnen: Checkliste

  1. Prüfe, ob der Inhalt KI-gestützt ist: Wurde der Text oder das Bild ganz oder teilweise mit einer KI erstellt?
  2. Prüfe, ob eine Kennzeichnung sinnvoll ist. Das ist der Fall, wenn:
    1. Leser:innen denken könnten, der Text stamme komplett von einer echten Person.
    2. Inhalte werblich oder kommerziell genutzt werden (Produkte, Dienstleistungen, Affiliate-Links).
    3. Der Beitrag journalistisch oder redaktionell veröffentlicht wird.
    4. Inhalte wissenschaftlich oder akademisch genutzt werden (Fachbeiträge, Abschlussarbeiten etc.).

Keine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn:

  • Der Text rein privat oder intern genutzt wird.
  • Der Einsatz von KI für Entscheidungen der Leser:innen nicht relevant ist.

KI-Inhalte kennzeichnen: Best Practices

  • Platzierung: Am Ende eines Beitrags, klar ersichtlich – etwa als Fussnote. Betrifft es nur Teilabschnitte, direkt an der jeweiligen Stelle.
  • Formulierung: Kurz, neutral, transparent. Zum Beispiel:
    • «Teile dieses Textes wurden mithilfe von KI erstellt.»
    • «Dieser Artikel enthält KI-generierte Inhalte.»
    • «Inhalt teilweise KI-gestützt.»
  • Dokumentation: Halte fest, welche Arbeiten du mit KI-Unterstützung erstellt hast. Das schafft Nachvollziehbarkeit und kann bei rechtlichen Auseinandersetzungen als Nachweis dienen.
  • Rechtliche Entwicklungen beobachten: Weitere Regulierungen – etwa der EU AI Act – könnten verbindlich werden. Bleib auf dem Laufenden.
Tags: ContentKünstliche IntelligenzRecht
Über die Autor:in

Miriam Schäfer

Social Media und redaktionelle Inhaltspflege rundum.dog seit April 2026. Schreibt für dataloft zu Datenschutz, Online-Recht, Social-Media-Trends und KI-Themen.

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