Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legte am 13.01.2021 zwei Regierungsentwürfe vor. Diese könnten geltendes Gesetz und Recht im Onlinehandel massgeblich beeinflussen. Wir schauen uns die wichtigsten Neuerungen an.
Neue Informationspflichten im Onlinehandel Gesetz
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) soll sich ändern: Ein am 13.01. veröffentlichter Gesetzesentwurf besagt, dass «mehrere die Verbraucher schützende Rechtsakte der EU der Modernisierung bedürfen». Das 46-seitige Dokument bleibt auf diesem Abstraktionsniveau.
Wir wälzen die trockene Kost für dich und beantworten die wichtigsten W-Fragen:
- Was sind die wesentlichen Änderungen am Onlinehandel Gesetz?
- Für wen sind die Änderungen wichtig?
- Wann treten die Änderungen in Kraft?
- Wie setzt man die Änderungen in der Praxis um?
Was sind die wesentlichen Änderungen am Onlinehandel Gesetz?
Neu hinzu kommt Artikel 246d, der «allgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen» regelt. Zwei Pflichten sind darin konkret benannt:
- Informationen zum Ranking, die dem Verbraucher als Ergebnis einer Suchanfrage erscheinen
- Im Falle eines Vergleichs (z.B. mit anderen Produkten oder Dienstleistungen) Information über die Anbieter, die darin enthalten sind
Für wen sind diese Änderungen relevant?
Kurz gesagt: für Betreiber von Online-Marktplätzen. Was das Gesetz darunter versteht, steht in §312 Absatz k. Ein Online-Marktplatz ist ein Dienst, der es Verbrauchern ermöglicht, Fernabsatzverträge mit anderen Unternehmen oder Verbrauchern abzuschliessen. Betreiber ist, wer für den Betrieb des jeweiligen Mediums verantwortlich ist.
Der «Weg» des Vertragsabschlusses ist ebenfalls definiert: Software, App oder Webseite (z.B. Webshop, Vergleichsportal) sind gleichermassen erfasst.
Damit trifft das Gesetz auch Vergleichsportale — zumindest jene, auf denen ein Vertragsabschluss möglich ist. Der Fokus liegt auf Dienstleistern, die einen Einfluss auf die Verbraucherentscheidung nehmen.
Wann treten die Änderungen am Onlinehandel Gesetz in Kraft?
Falls sich der Gesetzesentwurf durchsetzt, treten alle Änderungen am 28. Mai 2022 in Kraft.
Die Umsetzung in der Praxis
Konkret geht es um zwei Informationspflichten: Ranking und Vergleich.
Ranking – Hauptparameter und deren Gewichtung
Der Entwurf nennt direkt Beispiele. Ranking-Parameter sind alle allgemeinen Kriterien, Prozesse und Signale, die in den Ranking-Algorithmus einfliessen — konkret etwa Klickzahlen, Bewertungen zu Produkt, Dienstleistung oder Verkäufer sowie Kauf- und Nutzerzahlen.
Vergleiche
Dieser Abschnitt betrifft vor allem Vergleichsportale, aber auch alle, die zur Hervorhebung des eigenen Angebots auf Vergleiche zurückgreifen. Das Gesetz schreibt vor, dass dem Verbraucher Informationen über alle im Vergleich einbezogenen Anbieter bereitzustellen sind — inklusive einem Hinweis zur zugrundeliegenden Marktabdeckung. Ausserdem muss eine sogenannte Positivliste für den Verbraucher auffindbar sein.