Wie viel weisst du ĂŒber die neue Zahlungsrichtlinie „Payment Service Directive 2“ und die darin enthaltene „Strong Customer Authentifikation“? WĂ€hrend Privatverbraucher von ihren Banken alle nötigen Informationen erhalten, stehen Betreiber von Webshops grösstenteils leer da. Und obwohl das neue Gesetz lĂ€ngst in Kraft ist, lĂ€uft die Frist zu dessen Umsetzung noch â allerdings nicht mehr allzu lange.
Die Zahlungsrichtlinie PSD2
Die neue EU-Zahlungsrichtlinie „Payment Service Directive“, Teil 2, trat am 14.09.2019 in Kraft. Die Richtlinie betrifft letztlich alle â vom Endkunden bis hin zum Dienstleister, egal welcher Art. Die massgebliche Ănderung bezieht sich auf das bargeldlose Bezahlen. Davon sind sowohl Online-Shops als auch stationĂ€re HĂ€ndler betroffen.
SĂ€mtliche Zahlungsdienste mĂŒssen mit der PSD2-Zahlungsrichtlinie konform sein. Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, vergibt und verwaltet die entsprechenden Lizenzen.
Als Webshop-Betreiber hat das zur Folge, dass du bei der Bereitstellung von bargeldlosen Bezahlverfahren kĂŒnftig einige Dinge beachten musst.
PSD2 enthÀlt Verpflichtung zur Anwendung von SCA
In der Welt der gesetzlichen AbkĂŒrzungen kommt schon mal Verwirrung auf. Die besagte Zahlungsrichtlinie enthĂ€lt â neben vielen anderen Aspekten â die Pflicht zur Anwendung einer sogenannten Strong Customer Authentifikation (SCA).
Akzeptierst du als Online-HĂ€ndler bargeldlose Zahlungen, mĂŒssen sich deine Kunden vorab ĂŒber eine Zwei-Faktor-Authentifizierung identifizieren. Diese Authentifizierung erfolgt ĂŒber die BestĂ€tigung von mindestens zwei der drei folgenden Kategorien:
- Wissen: etwas, das nur der Kunde selbst weiss. Paradebeispiele sind Passwort oder PIN.
- Besitz: der Kunde hat etwas in seinem persönlichen Besitz, mit dem er seine IdentitĂ€t bestĂ€tigt â vorzugsweise EC- oder Kreditkarte. Mittlerweile erfĂŒllen auch das eigene Smartphone oder separate TAN-Generatoren diese Funktion.
- InhĂ€renz: ein nicht ĂŒbertragbarer Zustand oder eine Eigenschaft. Beispiele sind Fingerabdruck, Gesichts- oder Stimmerkennung sowie der Iris-Scan.
Die Zahlungsrichtlinie fĂŒr Ihren Webshop umsetzen
Die erforderliche SCA ist vermutlich bereits schwer genug in der Umsetzung. Wo frĂŒher ein Passwort genĂŒgte, mĂŒsstest du heute theoretisch zusĂ€tzlich einen Fingerabdruck deiner Kunden anfordern.
GlĂŒcklicherweise reicht es als Webshop-Betreiber aus, mit einem verifizierten Zahlungsdienstleister zusammenzuarbeiten. Dieser ĂŒbernimmt dann alle gesetzlichen Erfordernisse der Zahlungsrichtlinie. Die BaFin hat hierzu bereits Hilfe parat: Zumindest fĂŒr in Deutschland ansĂ€ssige Firmen findest du in der Auswahl der ZAG-Institute alle nach aktuellem Stand verifizierten Dienstleister.
Leider enthĂ€lt diese Datenbank nur Anbieter, die unter Aufsicht der deutschen Behörde stehen. Bei namhaften internationalen Dienstleistern musst du dir aber keine Sorgen machen. Mobile Zahlmethoden wie Apple Pay oder Google Pay erfĂŒllen ebenso die Zahlungsrichtlinie, da sie die nötige SCA bereits enthalten.
Ausnahmen der Zahlungsrichtlinie nutzen!
Bevor du dir den Aufwand machst, deinen Kunden separate Mittel zur SCA bereitzustellen, lohnt es sich herauszufinden, ob du die Ausnahmen der Zahlungsrichtlinie fĂŒr dich nutzen kannst.
- KleinbetrÀge sind eine Ausnahme innerhalb der SCA. Die Grenze liegt bei 30 Euro.
- Mit einer EinschrĂ€nkung: Sobald die fĂŒnfte Zahlung mit derselben EC-/Kreditkarte erfolgt, verlangt die Zahlungsrichtlinie wieder die SCA.
- Beim Zahlungsweg Kauf auf Rechnung bist du grundsÀtzlich fein raus.
- Auch die Zahlung per Lastschrift ist als HĂ€ndler optimal, da die Bank des Kunden die erforderliche Authentifizierung ĂŒbernimmt.
- FĂŒr Stammkunden lohnt sich die sogenannte Whitelist. Deine Kunden teilen ihrer Bank damit mit, dass Zahlungen an dich grundsĂ€tzlich legitim sind. Zu beachten: Nicht jedes Bankinstitut unterstĂŒtzt solche Whitelists.