Das Markenrecht bei KI-generierten Logos

Geschrieben von
Miriam Schäfer
Von-Unten-Sicht auf Himmel zwischen Wolkenkratzern, beliebige Markenlogos am Himmel verteilt, Markenrecht bei KI generierten Logos

Ein Firmenlogo ist oft das Erste, was potenzielle Kunden von einer Marke sehen – und dank KI lässt sich heute in kurzer Zeit etwas gestalten, das professionell wirkt. Sobald ein solches Logo aber geschäftlich genutzt oder als Marke eingetragen werden soll, wird es rechtlich interessant. Wer hat die Rechte am Design? Kann man ein KI-Logo schützen lassen? Und welche Risiken entstehen, wenn du das Logo für deine Firma nutzt?

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er liefert dir praxisnahe Informationen und Denkanstösse, die dir helfen, fundierte Entscheidungen für dein Business zu treffen.

Wer hat das Markenrecht bei KI-generierten Logos?

Am Anfang steht eine Frage: Wer ist rechtlich gesehen der Urheber eines Logos, das eine KI erstellt hat?

Kann eine KI überhaupt Urheber sein?

Nach geltendem Schweizer Recht – und in den meisten anderen Ländern gleich – ist Urheber immer ein Mensch. Ein rein KI-generiertes Werk, bei dem keine menschliche Kreativleistung erkennbar ist, geniesst keinen urheberrechtlichen Schutz. Eine Maschine kann nicht als Urheber gelten, weil das Urheberrecht eine persönlich-geistige Schöpfung voraussetzt.

Mehr dazu hier: KI Urheberrecht: Endlose laufende Debatten

Hat das KI-Tool die Rechte?

Nein – die Software selbst ist kein Rechtssubjekt und hat keine Rechte am Werk. Allerdings können die Betreiber der Plattformen über ihre AGBs festlegen, wem die Nutzungsrechte zustehen. Bei kostenlosen oder öffentlich trainierten Modellen behalten sich Plattformen häufig bestimmte Rechte vor.

Hast du als Nutzer die Rechte?

Nicht automatisch. Dass du ein Logo über ein KI-Tool generierst, heisst nicht, dass du uneingeschränkte Nutzungs- oder Eigentumsrechte daran hast. Drei Fragen sind entscheidend:

  • Wurde das Logo vollständig automatisch erzeugt, oder hast du es aktiv gestaltet und verändert?
  • Gestattet dir das Tool die kommerzielle Nutzung und die Eintragung als Marke?
  • Sind die Trainingsdaten der KI urheberrechtlich unbedenklich, oder könnten sich daraus spätere Ansprüche Dritter ergeben?

Das Markenrecht bei KI-Logos ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab. Wer auf der sicheren Seite sein will, muss nicht nur die Tools sorgfältig auswählen, sondern auch die AGBs verstehen und die eigene Mitwirkung beim Gestaltungsprozess dokumentieren.

Markenrecht und Nutzungsbedingungen von KI-Tools

Was du mit deinem Logo machen darfst, entscheidet sich in der Praxis meist über die Nutzungsbedingungen der Plattform, mit der es erstellt wurde. Das Urheberrecht bleibt bei rein KI-generierten Werken oft unklar – die AGBs hingegen regeln konkret, wer welche Rechte erhält und wo die Grenzen liegen.

Die meisten KI-Tools für Design, Bildgenerierung oder Logo-Erstellung legen in ihren AGBs fest, ob und in welchem Umfang du die erzeugten Inhalte privat oder kommerziell verwenden darfst.

Nur wenn du die uneingeschränkten Nutzungsrechte erhältst – zur kommerziellen Nutzung und Markenanmeldung – kannst du dein Logo bedenkenlos als Marke eintragen lassen.

Beispiele für unterschiedliche Regelungen

Kommerzielle Nutzung erlaubt:

Viele kostenpflichtige Tools – Midjourney (bei aktiver Lizenz) oder Looka (nach dem Kauf eines Brandkits) – räumen den Nutzern kommerzielle Rechte ein, einschliesslich der Markeneintragung.

OpenAI (ChatGPT) verfolgt ein vergleichsweise klares Modell: Du darfst die Inhalte kommerziell verwenden, verändern, weiterverbreiten und zur Markenanmeldung nutzen. Gleichzeitig garantiert OpenAI nicht, dass generierte Inhalte einzigartig oder frei von Rechten Dritter sind – eine eigene rechtliche Prüfung vor der gewerblichen Nutzung wird ausdrücklich empfohlen.

Nutzung eingeschränkt oder ausgeschlossen:

Bei kostenlosen Tools, Beta-Versionen oder öffentlich trainierten Systemen kann es sein, dass du Inhalte zwar erstellen, aber nicht exklusiv nutzen oder als Marke schützen darfst. Teilweise behalten sich Betreiber auch Rechte zur Weiterverwendung oder Veröffentlichung vor.

Eine Marke mit KI-Logo eintragen lassen – geht das?

Grundsätzlich ja – ein KI-generiertes Logo kann in der Schweiz als Marke eingetragen werden, sofern es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die meisten Hürden liegen aber nicht im Anmeldeprozess selbst, sondern im rechtlichen Umfeld und der Herkunft des Logos.

Damit ein Logo in der Schweiz markenrechtlich geschützt werden kann, muss es drei zentrale Voraussetzungen erfüllen:

  • Unterscheidungskraft: Das Logo muss geeignet sein, deine Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Anbieter zu unterscheiden. Reine Allgemeinplätze oder einfache geometrische Formen reichen dafür nicht aus.
  • Kein absolutes Schutzhindernis: Dein Logo darf keine irreführenden, gesetzeswidrigen oder amtlichen Zeichen enthalten und keine bestehenden Markenrechte verletzen.
  • Gestaltungsspielraum: Auch KI-generierte Logos können unterscheidungskräftig sein – vorausgesetzt, du bringst genug Individualität ein, etwa durch kreative Prompts oder gezielte Bildbearbeitung im Nachgang.

Risiken bei KI-Logos

Ein häufiger Irrtum: Wer ein Logo mit KI-Tools wie DALL·E, Looka oder Canva erstellt, hat noch kein einzigartiges Logo. Viele Plattformen arbeiten mit wiederverwendbaren Design-Elementen oder Vorlagen. Das führt zu zwei konkreten Problemen:

  • Mangel an Unterscheidungskraft: Wirkt dein Logo generisch oder ähnelt es bestehenden Entwürfen zu sehr, kann die Markenanmeldung abgelehnt – oder später angefochten – werden.
  • Kein exklusives Nutzungsrecht: Wer lediglich Standardkomponenten zu einem Logo zusammenklickt, ohne eigenständige Bearbeitung, hat in der Regel kein exklusives Recht daran. Andere können dasselbe oder ein sehr ähnliches Logo ebenfalls erstellen und nutzen.

Da viele KI-Tools auf öffentlichen Daten oder standardisierten Bilddatenbanken basieren, ist die Gefahr real: Zwei Nutzer mit ähnlichen Prompts erhalten unter Umständen nahezu identische Logos. Im Markenrecht ist das ein Problem:

  • Solche Marken können nachträglich gelöscht oder angefochten werden.
  • Wenn ein anderer Anbieter ein fast identisches Logo bereits eingetragen hat, kannst du rechtliche Probleme bekommen.

👉 Wer ein KI-Logo als Marke eintragen will, sollte das Design weiterentwickeln oder professionell anpassen lassen – durch individuelle Bearbeitung oder in Zusammenarbeit mit einer Grafikagentur. Das minimiert das Risiko von Überschneidungen deutlich.

Tags: DesignKünstliche IntelligenzMarkenbildungRecht
Über die Autor:in

Miriam Schäfer

Social Media und redaktionelle Inhaltspflege rundum.dog seit April 2026. Schreibt für dataloft zu Datenschutz, Online-Recht, Social-Media-Trends und KI-Themen.

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