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Neue EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR: Sind auch Schweizer Webshops betroffen?

Geschrieben von
Miriam SchÀfer
Webshop Illustration mit Knetfiguren, Waage-Grafik als Symbol fĂŒr Recht und Gesetz, GPSR

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der EU die neue Produktsicherheitsverordnung GPSR. Ziel: Verbraucherprodukte sollen nur dann auf den Markt kommen, wenn sie wirklich sicher sind. FĂŒr Schweizer Online-Shops stellt sich damit eine konkrete Frage — bist du betroffen?

Alles Wichtige zur General Product Safety Regulation (GPSR)

Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist eine EU-Verordnung, die seit dem 13. Dezember 2024 gilt. Sie legt fest, dass nur sichere Produkte auf den europĂ€ischen Markt gebracht werden dĂŒrfen. Das betrifft nicht nur offensichtliche Risiken wie defekte ElektrogerĂ€te oder giftige Chemikalien, sondern auch subtile Gefahren, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.

FĂŒr Hersteller, HĂ€ndler und Plattformbetreiber heisst das konkret: Produkte mĂŒssen umfassend geprĂŒft sein, Risiken mĂŒssen dokumentiert sein, und Sicherheitsinformationen sowie Warnhinweise mĂŒssen bereitgestellt werden.

Online-Plattformen, ĂŒber die Produkte verkauft werden, sind ebenfalls in der Pflicht — sie mĂŒssen prĂŒfen, ob die angebotenen Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Neuerungen seit 12/2024

Was sich seit Dezember 2024 konkret Àndert:

  • Erweiterte Sorgfaltspflichten im Online-Handel: Onlineshop- und Marktplatzbetreiber mĂŒssen mehr Informationen bereitstellen und aktiv prĂŒfen, ob Produkte sicher sind.
  • Verpflichtende Risikoanalysen: FĂŒr jedes Produkt muss dokumentiert sein, welche Risiken bestehen und wie sie minimiert werden.
  • StĂ€rkere RĂŒckverfolgbarkeit: Bei einem Sicherheitsproblem mĂŒssen Produkte schnell zurĂŒckgerufen und Verbraucher informiert werden können.
  • Erhöhte Transparenz und Meldesysteme: EU-Behörden erhalten schneller Informationen ĂŒber unsichere Produkte, damit Gegenmassnahmen eingeleitet werden können.

Kurz: Die GPSR verschĂ€rft die Pflichten der Marktteilnehmer spĂŒrbar — vor allem im Online-Handel.

Wann du auch als Schweizer Webshop betroffen bist

Ob die Verordnung fĂŒr dich gilt, hĂ€ngt davon ab, ob und wie deine Produkte in die EU gelangen.

Du bist betroffen, wenn
 ✅

  • ✅ Dein Webshop Produkte direkt an Kunden in der EU verkauft.
  • ✅ Du deine Produkte ĂŒber MarktplĂ€tze wie Amazon, eBay oder Etsy in die EU anbietest.
  • ✅ Du Dropshipping oder Fulfillment-Dienste nutzt, bei denen Waren an EU-Kunden geliefert werden.
  • ✅ Du als Hersteller oder HĂ€ndler neue Produkte in die EU einfĂŒhrst, ohne bereits bestehende EU-Zulassungen.

Du bist nicht betroffen, wenn
 ❌

  • ❌ Du ausschliesslich in der Schweiz verkaufst und keine Lieferungen in die EU tĂ€tigst.
  • ❌ Deine Produkte nur in Offline-Shops oder an private Schweizer Kunden gehen.
  • ❌ Du keine Waren in der EU vertreibst — weder ĂŒber eigene Shops noch ĂŒber Plattformen.

Pflichten fĂŒr Webshopbetreiber nach GPSR

Wenn dein Schweizer Webshop von der GPSR erfasst wird, kommen mehrere konkrete Pflichten auf dich zu. Sie zielen darauf ab, die Sicherheit deiner Produkte zu gewÀhrleisten und im Ernstfall schnell handeln zu können.

Die wichtigsten Pflichten auf einen Blick: ✅

  • ✅ Risikoanalyse fĂŒr jedes Produkt: Welche Gefahren bestehen — und wie werden sie minimiert? Das muss dokumentiert sein.
  • ✅ Bereitstellung von Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen: Verbraucher mĂŒssen klar informiert werden — zu Handhabung, Alterseignung oder möglichen Gefahren.
  • ✅ RĂŒckverfolgbarkeit und RĂŒckrufsysteme: Produkte mĂŒssen zurĂŒckgerufen werden können, Kunden mĂŒssen rechtzeitig informiert werden.
  • ✅ Informationspflichten im Online-Handel: Transparente Produktbeschreibungen, sichtbare Sicherheitshinweise, alle relevanten Dokumente griffbereit.
  • ✅ Zusammenarbeit mit Behörden: Unsichere Produkte schnell und vollstĂ€ndig melden, sobald ein Problem erkannt wird.

Besonders wichtig fĂŒr Schweizer Shops:

  • Die GPSR ist eine EU-Verordnung — aber sie gilt fĂŒr alle Produkte, die in die EU geliefert werden, unabhĂ€ngig vom Absendeland.
  • Die Pflichten betreffen eigene Shops genauso wie MarktplĂ€tze und Fulfillment-Dienste, ĂŒber die du in die EU verkaufst.
  • Wer Prozesse frĂŒh anpasst, spart Zeit und Kosten — und schĂŒtzt seine Kunden.

Umsetzung fĂŒr Webshops in der Praxis

Damit dein Webshop die GPSR-Anforderungen erfĂŒllt, sind fĂŒnf Schritte entscheidend:

  1. Produkte prĂŒfen und dokumentieren
    1. FĂŒhre fĂŒr jedes Produkt eine Risikoanalyse durch und halte sie schriftlich fest.
    2. PrĂŒfe bestehende Produkte auf EU-KonformitĂ€t — besonders bei neuen Modellen oder Lieferantenwechsel.
  2. Sicherheitsinformationen bereitstellen
    1. ErgÀnze Produktbeschreibungen um Warnhinweise und Handhabungsanleitungen.
    2. Achte auf verstĂ€ndliche Sprache und klares Format fĂŒr deine Kunden.
  3. RĂŒckverfolgbarkeit sicherstellen
    1. Baue ein Dokumentationssystem auf, das RĂŒckrufaktionen erleichtert.
    2. Speichere Chargennummern, Lieferanteninformationen und Verkaufszeitpunkte.
  4. Prozesse fĂŒr den Online-Handel anpassen
    1. PrĂŒfe, ob Marktplatzangebote und Fulfillment-Dienste die GPSR-Pflichten erfĂŒllen.
    2. Stelle sicher, dass Sicherheitsinformationen klar sichtbar sind und Kunden bei Problemen einfach Kontakt aufnehmen können.
  5. Behörden- und Meldesysteme kennen
    1. Halte die Kontaktdaten der zustÀndigen EU-Behörden bereit.
    2. Entwickle interne AblĂ€ufe, um Meldungen ĂŒber unsichere Produkte schnell und vollstĂ€ndig zu ĂŒbermitteln.

Was jetzt zu tun ist

Schweizer Webshops sind von der GPSR betroffen, sobald Produkte in die EU gehen. Wer Risiken dokumentiert, Sicherheitsinformationen transparent bereitstellt und RĂŒckrufprozesse aufgebaut hat, ist auf der sicheren Seite — rechtlich und praktisch.

Konkret:

  • PrĂŒf, ob dein Shop Produkte in die EU liefert.
  • Dokumentiere Risikoanalysen und Sicherheitsmassnahmen fĂŒr jedes Produkt.
  • Stelle klare Sicherheitsinformationen bereit und pass die Online-PrĂ€sentation an.
  • Etabliere RĂŒckverfolgbarkeit und RĂŒckrufprozesse.
  • Halte die Kontaktdaten der zustĂ€ndigen EU-Behörden bereit und meld unsichere Produkte zĂŒgig.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag bietet Tipps und Hinweise fĂŒr Schweizer Webshops, ersetzt aber keine Rechtsberatung. FĂŒr verbindliche rechtliche AuskĂŒnfte solltest du stets eine Fachperson fĂŒr EU-Recht oder Produktsicherheit konsultieren.

Themen: E-CommerceRechtWebshop

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Über die Person

Miriam SchÀfer

Erstellt und betreut Fachinhalte fĂŒr dataloft zu Datenschutz, Online-Recht, KI und digitalen Trends. Verantwortlich fĂŒr Content, Redaktion und Social Media bei rundum.dog.

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