Neue EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR: Sind auch Schweizer Webshops betroffen?

Geschrieben von
Miriam Schäfer
Webshop Illustration mit Knetfiguren, Waage-Grafik als Symbol für Recht und Gesetz, GPSR

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der EU die neue Produktsicherheitsverordnung GPSR. Ziel: Verbraucherprodukte sollen nur dann auf den Markt kommen, wenn sie wirklich sicher sind. Für Schweizer Online-Shops stellt sich damit eine konkrete Frage — bist du betroffen?

Alles Wichtige zur General Product Safety Regulation (GPSR)

Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist eine EU-Verordnung, die seit dem 13. Dezember 2024 gilt. Sie legt fest, dass nur sichere Produkte auf den europäischen Markt gebracht werden dürfen. Das betrifft nicht nur offensichtliche Risiken wie defekte Elektrogeräte oder giftige Chemikalien, sondern auch subtile Gefahren, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.

Für Hersteller, Händler und Plattformbetreiber heisst das konkret: Produkte müssen umfassend geprüft sein, Risiken müssen dokumentiert sein, und Sicherheitsinformationen sowie Warnhinweise müssen bereitgestellt werden.

Online-Plattformen, über die Produkte verkauft werden, sind ebenfalls in der Pflicht — sie müssen prüfen, ob die angebotenen Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Neuerungen seit 12/2024

Was sich seit Dezember 2024 konkret ändert:

  • Erweiterte Sorgfaltspflichten im Online-Handel: Onlineshop- und Marktplatzbetreiber müssen mehr Informationen bereitstellen und aktiv prüfen, ob Produkte sicher sind.
  • Verpflichtende Risikoanalysen: Für jedes Produkt muss dokumentiert sein, welche Risiken bestehen und wie sie minimiert werden.
  • Stärkere Rückverfolgbarkeit: Bei einem Sicherheitsproblem müssen Produkte schnell zurückgerufen und Verbraucher informiert werden können.
  • Erhöhte Transparenz und Meldesysteme: EU-Behörden erhalten schneller Informationen über unsichere Produkte, damit Gegenmassnahmen eingeleitet werden können.

Kurz: Die GPSR verschärft die Pflichten der Marktteilnehmer spürbar — vor allem im Online-Handel.

Wann du auch als Schweizer Webshop betroffen bist

Ob die Verordnung für dich gilt, hängt davon ab, ob und wie deine Produkte in die EU gelangen.

Du bist betroffen, wenn… ✅

  • ✅ Dein Webshop Produkte direkt an Kunden in der EU verkauft.
  • ✅ Du deine Produkte über Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy in die EU anbietest.
  • ✅ Du Dropshipping oder Fulfillment-Dienste nutzt, bei denen Waren an EU-Kunden geliefert werden.
  • ✅ Du als Hersteller oder Händler neue Produkte in die EU einführst, ohne bereits bestehende EU-Zulassungen.

Du bist nicht betroffen, wenn… ❌

  • ❌ Du ausschliesslich in der Schweiz verkaufst und keine Lieferungen in die EU tätigst.
  • ❌ Deine Produkte nur in Offline-Shops oder an private Schweizer Kunden gehen.
  • ❌ Du keine Waren in der EU vertreibst — weder über eigene Shops noch über Plattformen.

Pflichten für Webshopbetreiber nach GPSR

Wenn dein Schweizer Webshop von der GPSR erfasst wird, kommen mehrere konkrete Pflichten auf dich zu. Sie zielen darauf ab, die Sicherheit deiner Produkte zu gewährleisten und im Ernstfall schnell handeln zu können.

Die wichtigsten Pflichten auf einen Blick: ✅

  • Risikoanalyse für jedes Produkt: Welche Gefahren bestehen — und wie werden sie minimiert? Das muss dokumentiert sein.
  • ✅ Bereitstellung von Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen: Verbraucher müssen klar informiert werden — zu Handhabung, Alterseignung oder möglichen Gefahren.
  • Rückverfolgbarkeit und Rückrufsysteme: Produkte müssen zurückgerufen werden können, Kunden müssen rechtzeitig informiert werden.
  • Informationspflichten im Online-Handel: Transparente Produktbeschreibungen, sichtbare Sicherheitshinweise, alle relevanten Dokumente griffbereit.
  • Zusammenarbeit mit Behörden: Unsichere Produkte schnell und vollständig melden, sobald ein Problem erkannt wird.

Besonders wichtig für Schweizer Shops:

  • Die GPSR ist eine EU-Verordnung — aber sie gilt für alle Produkte, die in die EU geliefert werden, unabhängig vom Absendeland.
  • Die Pflichten betreffen eigene Shops genauso wie Marktplätze und Fulfillment-Dienste, über die du in die EU verkaufst.
  • Wer Prozesse früh anpasst, spart Zeit und Kosten — und schützt seine Kunden.

Umsetzung für Webshops in der Praxis

Damit dein Webshop die GPSR-Anforderungen erfüllt, sind fünf Schritte entscheidend:

  1. Produkte prüfen und dokumentieren
    1. Führe für jedes Produkt eine Risikoanalyse durch und halte sie schriftlich fest.
    2. Prüfe bestehende Produkte auf EU-Konformität — besonders bei neuen Modellen oder Lieferantenwechsel.
  2. Sicherheitsinformationen bereitstellen
    1. Ergänze Produktbeschreibungen um Warnhinweise und Handhabungsanleitungen.
    2. Achte auf verständliche Sprache und klares Format für deine Kunden.
  3. Rückverfolgbarkeit sicherstellen
    1. Baue ein Dokumentationssystem auf, das Rückrufaktionen erleichtert.
    2. Speichere Chargennummern, Lieferanteninformationen und Verkaufszeitpunkte.
  4. Prozesse für den Online-Handel anpassen
    1. Prüfe, ob Marktplatzangebote und Fulfillment-Dienste die GPSR-Pflichten erfüllen.
    2. Stelle sicher, dass Sicherheitsinformationen klar sichtbar sind und Kunden bei Problemen einfach Kontakt aufnehmen können.
  5. Behörden- und Meldesysteme kennen
    1. Halte die Kontaktdaten der zuständigen EU-Behörden bereit.
    2. Entwickle interne Abläufe, um Meldungen über unsichere Produkte schnell und vollständig zu übermitteln.

Was jetzt zu tun ist

Schweizer Webshops sind von der GPSR betroffen, sobald Produkte in die EU gehen. Wer Risiken dokumentiert, Sicherheitsinformationen transparent bereitstellt und Rückrufprozesse aufgebaut hat, ist auf der sicheren Seite — rechtlich und praktisch.

Konkret:

  • Prüf, ob dein Shop Produkte in die EU liefert.
  • Dokumentiere Risikoanalysen und Sicherheitsmassnahmen für jedes Produkt.
  • Stelle klare Sicherheitsinformationen bereit und pass die Online-Präsentation an.
  • Etabliere Rückverfolgbarkeit und Rückrufprozesse.
  • Halte die Kontaktdaten der zuständigen EU-Behörden bereit und meld unsichere Produkte zügig.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag bietet Tipps und Hinweise für Schweizer Webshops, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Für verbindliche rechtliche Auskünfte solltest du stets eine Fachperson für EU-Recht oder Produktsicherheit konsultieren.

Tags: E-CommerceRechtWebshop
Über die Autor:in

Miriam Schäfer

Social Media und redaktionelle Inhaltspflege rundum.dog seit April 2026. Schreibt für dataloft zu Datenschutz, Online-Recht, Social-Media-Trends und KI-Themen.

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