Weil Smart Glasses optisch wie eine ganz normale Brille wirken, macht sie das spannend und problematisch zugleich. Was früher klar als Smartphone, Foto- oder Videokamera zu erkennen war, ist es heute nicht mehr. Das hat weitreichende Folgen für Privatsphäre, Datenschutz und rechtliche Grenzen.
Jüngste Vorfälle mit Smart Glasses vor Gericht
Aktuelle Fälle aus Grossbritannien und den USA zeigen, wie schnell Smart Glasses die Abläufe im Gerichtssaal beeinflussen können — und wo bestehende Regeln an ihre Grenzen stossen.
Im Vereinigten Königreich sorgte ein Verfahren am High Court für Aufsehen: Ein Kläger wurde während seiner Zeugenaussage dabei ertappt, dass er offenbar über eine smarte Brille in Echtzeit Unterstützung erhielt. Auffällig war, dass er vor Antworten ungewöhnlich lange pausierte. Als er aufgefordert wurde, die Brille abzunehmen, war kurz darauf eine fremde Stimme über sein Smartphone zu hören. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Mann während des Kreuzverhörs gecoacht wurde — und stufte seine gesamte Aussage als unglaubwürdig ein.
Ein weiterer Vorfall in den USA zeigt, dass die Problematik kein Einzelfall ist. Bei einem Gerichtsauftritt von Mark Zuckerberg trugen Mitglieder seines Teams Smart Glasses im Gerichtssaal. Die zuständige Richterin reagierte sofort und untersagte die Nutzung der Geräte, weil unerlaubte Aufnahmen befürchtet wurden. Für den Fall eines Verstosses drohte sie mit Sanktionen wegen Missachtung des Gerichts.
Beide Beispiele machen deutlich: Selbst ohne ausdrückliche Spezialregelungen für Smart Glasses reagieren Gerichte sensibel auf Technologien, die unbemerkt Kommunikation oder Aufzeichnungen ermöglichen.
Welche Funktionen haben Smart Glasses?
Smart Glasses sehen aus wie gewöhnliche Brillen — sind aber tragbare Mini-Computer. Fotos und Videos aufnehmen, telefonieren, Audio streamen, per Sprache steuern, und je nach Modell Navigation, KI-Assistenz und Augmented-Reality-Einblendungen.
Der Grossteil der Technik steckt in den Bügeln, weil die Gläser in der Regel transparent bleiben. Dort sitzen Akku, Prozessor, Speicher, Bluetooth/WLAN, Mikrofone und Mini-Lautsprecher — deshalb sind die Bügel spürbar dicker als bei normalen Seh- oder Sonnenbrillen.
Die smarte Brille macht nicht alles allein. Aufwändigere Berechnungen laufen über verbundene Apps auf dem Smartphone. Die Brille ist eher Sensor und Interface als vollständiger Computer.
Der Preis für diese Miniaturisierung: Die Akkulaufzeit ist aktuell stark begrenzt — in der Regel ein paar Stunden — und die Kameraqualität bewegt sich auf Smartphone-Mittelklasse-Niveau.
Sind solche Brillen rechtlich überhaupt erlaubt?
Smart Glasses sind grundsätzlich erlaubt. Ihre Nutzung unterliegt jedoch strengen gesetzlichen Grenzen — insbesondere bei Aufnahmen von Personen und Gesprächen sowie beim Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten.
Das gilt auch für die Schweiz. Wer mit Smart Glasses filmt oder aufnimmt, bewegt sich schnell in rechtlich heiklem Terrain.
Art. 179 StGB
Nach Strafrecht ist es strafbar, Gespräche ohne Zustimmung der beteiligten Personen aufzuzeichnen. Wer mit einer smarten Brille Gespräche mitschneidet, ohne die nötige Zustimmung einzuholen, macht sich strafbar.
Art. 179 StGB 4. Zusatzartikel
Der 4. Zusatzartikel des StGB regelt Aufnahmen im Privatbereich. Es ist verboten, Personen heimlich zu filmen oder zu fotografieren, wenn sie sich in einem geschützten Bereich befinden — also in einem nicht öffentlich einsehbaren Bereich. Beispiele: Wohnung, Gartenparzelle, Innenhöfe, Hotelzimmer, Umkleidekabinen, Toiletten.
Datenschutzgesetz (DSG)
Nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) gelten Bilder und Videoaufnahmen als Personendaten, sobald Personen darauf erkennbar sind. Die Bearbeitung ist nur zulässig, wenn sie verhältnismässig, für die betroffenen Personen erkennbar und rechtlich gerechtfertigt ist.
Die Schweiz legt grossen Wert auf Transparenz und Erkennbarkeit bei der Datenverarbeitung. Wer gefilmt oder aufgenommen wird, soll das wissen. Genau hier entsteht das praktische Problem: Smart Glasses sind kaum als Aufnahmegerät erkennbar. Diese fehlende Transparenz schafft ein rechtliches Risiko.
Und was ist mit dem öffentlichen Bereich?
Auf der Strasse Menschen fotografieren oder filmen ist ebenfalls nicht ohne weiteres erlaubt — jedenfalls nicht, wenn eine Person erkennbar ist, im Fokus steht und keine Einwilligung vorliegt.
Öffentliche Strassen sind kein geschützter Bereich. Das heisst aber nicht, dass dort alles erlaubt ist. Hier greift ein anderer Mechanismus: das Recht am eigenen Bild nach Zivilrecht, Kunsturhebergesetz (KUG) und DSG. Eine Ausnahme gilt etwa, wenn eine Menschenmenge im Bild ist und einzelne Personen nicht im Fokus stehen.
Ist der Hype um Smart Glasses berechtigt?
Smart Glasses werden als nächste Evolutionsstufe des Smartphones gefeiert. Ein Gadget, das den Alltag nahtloser und intuitiver machen soll. Technisch mag das stimmen — Kamera, Audio, KI und Konnektivität in einer unauffälligen Brillenform, mit Funktionen, die vor wenigen Jahren noch futuristisch wirkten.
Genau hier entsteht aber ein Realitätskonflikt. So spannend die Möglichkeiten sind: Den tatsächlichen Nutzen im Alltag halte ich für begrenzt. Vieles, was technisch problemlos möglich ist, ist gesellschaftlich und rechtlich nur eingeschränkt zulässig. Dadurch bleibt ein Teil der Funktionen faktisch ungenutzt.
Vom Preis will ich gar nicht erst anfangen. Modelle wie die Ray-Ban Meta kosten je nach Ausführung rund 400 Franken, manche deutlich mehr. Das ist noch kein Massenprodukt — sondern ein hochpreisiges Lifestyle-Gadget.
Unterm Strich sehe ich eine Diskrepanz. Auf der einen Seite Marketingversprechen von KI-gestützter Alltagsunterstützung und digitaler Freiheit. Auf der anderen ein hoher Preis und ein rechtlicher Rahmen, der viele der spektakulären Nutzungsszenarien im Alltag deutlich einschränkt.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar; für verbindliche Auskünfte im Einzelfall ist eine fachkundige rechtliche Beratung erforderlich.