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Smart Glasses: Die Technik ist erstaunlich weit, bleibt aber rechtlich heikel

Geschrieben von
Miriam SchÀfer
Frau mit Smart Glasses

Weil Smart Glasses optisch wie eine ganz normale Brille wirken, macht sie das spannend und problematisch zugleich. Was frĂŒher klar als Smartphone, Foto- oder Videokamera zu erkennen war, ist es heute nicht mehr. Das hat weitreichende Folgen fĂŒr PrivatsphĂ€re, Datenschutz und rechtliche Grenzen.

JĂŒngste VorfĂ€lle mit Smart Glasses vor Gericht

Aktuelle FĂ€lle aus Grossbritannien und den USA zeigen, wie schnell Smart Glasses die AblĂ€ufe im Gerichtssaal beeinflussen können — und wo bestehende Regeln an ihre Grenzen stossen.

Im Vereinigten Königreich sorgte ein Verfahren am High Court fĂŒr Aufsehen: Ein KlĂ€ger wurde wĂ€hrend seiner Zeugenaussage dabei ertappt, dass er offenbar ĂŒber eine smarte Brille in Echtzeit UnterstĂŒtzung erhielt. AuffĂ€llig war, dass er vor Antworten ungewöhnlich lange pausierte. Als er aufgefordert wurde, die Brille abzunehmen, war kurz darauf eine fremde Stimme ĂŒber sein Smartphone zu hören. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Mann wĂ€hrend des Kreuzverhörs gecoacht wurde — und stufte seine gesamte Aussage als unglaubwĂŒrdig ein.

Ein weiterer Vorfall in den USA zeigt, dass die Problematik kein Einzelfall ist. Bei einem Gerichtsauftritt von Mark Zuckerberg trugen Mitglieder seines Teams Smart Glasses im Gerichtssaal. Die zustĂ€ndige Richterin reagierte sofort und untersagte die Nutzung der GerĂ€te, weil unerlaubte Aufnahmen befĂŒrchtet wurden. FĂŒr den Fall eines Verstosses drohte sie mit Sanktionen wegen Missachtung des Gerichts.

Beide Beispiele machen deutlich: Selbst ohne ausdrĂŒckliche Spezialregelungen fĂŒr Smart Glasses reagieren Gerichte sensibel auf Technologien, die unbemerkt Kommunikation oder Aufzeichnungen ermöglichen.

Welche Funktionen haben Smart Glasses?

Smart Glasses sehen aus wie gewöhnliche Brillen — sind aber tragbare Mini-Computer. Fotos und Videos aufnehmen, telefonieren, Audio streamen, per Sprache steuern, und je nach Modell Navigation, KI-Assistenz und Augmented-Reality-Einblendungen.

Der Grossteil der Technik steckt in den BĂŒgeln, weil die GlĂ€ser in der Regel transparent bleiben. Dort sitzen Akku, Prozessor, Speicher, Bluetooth/WLAN, Mikrofone und Mini-Lautsprecher — deshalb sind die BĂŒgel spĂŒrbar dicker als bei normalen Seh- oder Sonnenbrillen.

Die smarte Brille macht nicht alles allein. AufwĂ€ndigere Berechnungen laufen ĂŒber verbundene Apps auf dem Smartphone. Die Brille ist eher Sensor und Interface als vollstĂ€ndiger Computer.

Der Preis fĂŒr diese Miniaturisierung: Die Akkulaufzeit ist aktuell stark begrenzt — in der Regel ein paar Stunden — und die KameraqualitĂ€t bewegt sich auf Smartphone-Mittelklasse-Niveau.

Sind solche Brillen rechtlich ĂŒberhaupt erlaubt?

Smart Glasses sind grundsĂ€tzlich erlaubt. Ihre Nutzung unterliegt jedoch strengen gesetzlichen Grenzen — insbesondere bei Aufnahmen von Personen und GesprĂ€chen sowie beim Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten.

Das gilt auch fĂŒr die Schweiz. Wer mit Smart Glasses filmt oder aufnimmt, bewegt sich schnell in rechtlich heiklem Terrain.

Art. 179 StGB

Nach Strafrecht ist es strafbar, GesprÀche ohne Zustimmung der beteiligten Personen aufzuzeichnen. Wer mit einer smarten Brille GesprÀche mitschneidet, ohne die nötige Zustimmung einzuholen, macht sich strafbar.

Art. 179 StGB 4. Zusatzartikel

Der 4. Zusatzartikel des StGB regelt Aufnahmen im Privatbereich. Es ist verboten, Personen heimlich zu filmen oder zu fotografieren, wenn sie sich in einem geschĂŒtzten Bereich befinden — also in einem nicht öffentlich einsehbaren Bereich. Beispiele: Wohnung, Gartenparzelle, Innenhöfe, Hotelzimmer, Umkleidekabinen, Toiletten.

Datenschutzgesetz (DSG)

Nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) gelten Bilder und Videoaufnahmen als Personendaten, sobald Personen darauf erkennbar sind. Die Bearbeitung ist nur zulĂ€ssig, wenn sie verhĂ€ltnismĂ€ssig, fĂŒr die betroffenen Personen erkennbar und rechtlich gerechtfertigt ist.

Die Schweiz legt grossen Wert auf Transparenz und Erkennbarkeit bei der Datenverarbeitung. Wer gefilmt oder aufgenommen wird, soll das wissen. Genau hier entsteht das praktische Problem: Smart Glasses sind kaum als AufnahmegerÀt erkennbar. Diese fehlende Transparenz schafft ein rechtliches Risiko.

Und was ist mit dem öffentlichen Bereich?

Auf der Strasse Menschen fotografieren oder filmen ist ebenfalls nicht ohne weiteres erlaubt — jedenfalls nicht, wenn eine Person erkennbar ist, im Fokus steht und keine Einwilligung vorliegt.

Öffentliche Strassen sind kein geschĂŒtzter Bereich. Das heisst aber nicht, dass dort alles erlaubt ist. Hier greift ein anderer Mechanismus: das Recht am eigenen Bild nach Zivilrecht, Kunsturhebergesetz (KUG) und DSG. Eine Ausnahme gilt etwa, wenn eine Menschenmenge im Bild ist und einzelne Personen nicht im Fokus stehen.

Ist der Hype um Smart Glasses berechtigt?

Smart Glasses werden als nĂ€chste Evolutionsstufe des Smartphones gefeiert. Ein Gadget, das den Alltag nahtloser und intuitiver machen soll. Technisch mag das stimmen — Kamera, Audio, KI und KonnektivitĂ€t in einer unauffĂ€lligen Brillenform, mit Funktionen, die vor wenigen Jahren noch futuristisch wirkten.

Genau hier entsteht aber ein RealitĂ€tskonflikt. So spannend die Möglichkeiten sind: Den tatsĂ€chlichen Nutzen im Alltag halte ich fĂŒr begrenzt. Vieles, was technisch problemlos möglich ist, ist gesellschaftlich und rechtlich nur eingeschrĂ€nkt zulĂ€ssig. Dadurch bleibt ein Teil der Funktionen faktisch ungenutzt.

Vom Preis will ich gar nicht erst anfangen. Modelle wie die Ray-Ban Meta kosten je nach AusfĂŒhrung rund 400 Franken, manche deutlich mehr. Das ist noch kein Massenprodukt — sondern ein hochpreisiges Lifestyle-Gadget.

Unterm Strich sehe ich eine Diskrepanz. Auf der einen Seite Marketingversprechen von KI-gestĂŒtzter AlltagsunterstĂŒtzung und digitaler Freiheit. Auf der anderen ein hoher Preis und ein rechtlicher Rahmen, der viele der spektakulĂ€ren Nutzungsszenarien im Alltag deutlich einschrĂ€nkt.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar; fĂŒr verbindliche AuskĂŒnfte im Einzelfall ist eine fachkundige rechtliche Beratung erforderlich.

Themen: KĂŒnstliche IntelligenzRechtTechnologien

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Über die Person

Miriam SchÀfer

Erstellt und betreut Fachinhalte fĂŒr dataloft zu Datenschutz, Online-Recht, KI und digitalen Trends. Verantwortlich fĂŒr Content, Redaktion und Social Media bei rundum.dog.

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