Kampf gegen Fake Bewertungen nimmt grosse Ausmasse an

Geschrieben von
Miriam Schäfer
Fake Bewertungen

Bist du beim Online-Shopping oder auf der Suche nach deinem nächsten Reiseziel auch schon einmal auf Fake Bewertungen gestossen? Das Thema rund um Fakes bei Rezensionen nimmt immer grössere Gestalt an. Stiftung Warentest, Amazon und sogar die Politik reagieren nun mit konkreten Massnahmen.

Fake Bewertungen kursieren überall

Im Internet kann man nahezu alles kaufen — nicht nur Produkte oder Dienstleistungen über Webshops und Online-Marktplätze. Die leider nicht mehr ganz so neue Ware, mit der wir uns heute beschäftigen, heisst Bewertung, auch als Rezension bekannt.

Sogenannte Fake Bewertungen begegnen uns seit geraumer Zeit nahezu überall im Netz. Viele Anbieter veröffentlichen auf ihren Webseiten und Shops Kundenstimmen, um das Einkaufserlebnis zu verbessern. Im Normalfall verfasst ein Kunde, der eine Ware gekauft oder eine Dienstleistung bezogen hat, diese Rezension selbst.

Je mehr positive Bewertungen ein Verkäufer hat, desto höher fallen die zukünftigen Absatzzahlen aus. Viele Kunden schauen vor dem Kauf genau hin, ob ein Produkt gut bewertet wurde — dasselbe gilt für Hotel-Buchungen und unzählige weitere Beispiele.

Agenturen entlohnen für Fake Bewertungen

Stiftung Warentest ging verdeckt vor und analysierte über mehrere Monate Produktrezensionen bei verschiedenen Online-Anbietern. Die gemeinnützige Organisation registrierte sich bei Internetagenturen als Verfasserin von Bewertungen. Der Beruf des Produkttesters existiert tatsächlich: Tester erhalten Waren vorab, probieren sie aus und schreiben anschliessend eine Rezension.

An diesem Vorgehen ist nichts Verwerfliches. Allerdings zeigte der verdeckte Einsatz von Stiftung Warentest, dass besagte Agenturen den Verfasser oft nur dann entlohnen, wenn die Bewertung positiv ausfällt. Bei einer schlechteren Note bittet man darum, die Rezension zu überdenken — und anzupassen. Dies war in 63 Prozent der mit durchschnittlicher Güte bewerteten Waren der Fall.

Fake Bewertungen auch bei Amazon keine Seltenheit

Wie die Financial Times berichtete, waren 20.000 Bewertungen auf Amazon für einzelne Produkte schlicht gefälscht. Amazon löschte diese Rezensionen, weil der Verdacht bestand, dass Agenturen oder Händler selbst dafür bezahlt hatten.

Ein sogenannter Top-Rezensent bezog und bewertete bei Amazon in England Waren im Wert von 15.000 Pfund. Er bestreitet vehement, dass es sich dabei um Fake Bewertungen handelte — theoretisch könnte es sich ebenso um einen Spitzenverdiener handeln, der exzessiv online shoppt.

Amazon erklärt, grundsätzlich strikt gegen Fakes vorzugehen. Genaue Zahlen zur Häufigkeit fehlen, doch auch für das hauseigene Testprogramm Amazon Vine gelten strenge Richtlinien. Amazon sieht sich in der Lage, Fakes zu erkennen und zu entscheiden, wann ein Produkttester als vertrauenswürdig gilt.

Die Strafbarkeit gekaufter „Likes“

Fake Bewertungen sind nur eine von vielen Betrugsmaschen, um Absatzzahlen auf unerlaubte Weise zu steigern. Neben gefälschten Rezensionen werden auch falsche Follower zum Kauf angeboten. Eine weitere Masche: Händler beanspruchen bekannte Influencer für sich, ohne dass tatsächlich eine Zusammenarbeit besteht.

Doch wie sieht es mit der Strafbarkeit von Fake Bewertungen aus? Wir haben einige einschlägige Gesetze geprüft.

Fake Bewertungen sind potenziell Verleumdung

Fündig wurden wir im deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Sofern es sich bei jedweder Aussage um die Unwahrheit handelt, greift § 187 StGB — der Tatbestand der Verleumdung. Auch § 263 kommt potenziell zur Anwendung, insofern die gefälschte Bewertung eine Täuschungshandlung unter Erregung einer Fehlvorstellung darstellt.

Fake Bewertungen sind unlauterer Wettbewerb

Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bezieht ebenfalls Stellung zu Fake Bewertungen. Der vierte Paragraph regelt unter anderem den Mitbewerberschutz. Wurden negative gefälschte Rezensionen von der Konkurrenz in Auftrag gegeben, sind sie strafbar.

Politik strebt besseren Verbraucherschutz an

Die EU-Kommission arbeitet seit Jahren daran, den Verbraucherschutz auszubauen. Der New Deal for Consumers wurde 2018 vorgestellt und brachte einige wesentliche Gesetzesänderungen: Sammelklagen, Anpassungen des Widerrufsrechts und Regelungen zur Transparenz.

Besonders die Regelungen zur Transparenz könnten bei Fake Bewertungen künftig stärker greifen. Anbieter sind danach verpflichtet, kenntlich zu machen, ob es sich bei Angeboten und Anzeigen um kommerzielle oder private Varianten handelt. Auch Kriterien wie Entgelte für Bewertungen und deren Echtheit sind künftig relevant.

Bis Plattformen wie Amazon gesetzlich dazu verpflichtet sind, Bewertungen vor Veröffentlichung gegenzuprüfen, wird noch einige Zeit vergehen — für alle neuen Regelungen des Deal for Consumers gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

Der Verlag für Rechtsjournalismus hat kürzlich einen Ratgeber-Artikel mit weiterführenden Fragen aktualisiert:

  • Fake-Bewertung im Internet erkennen: Was können Betroffene tun?
  • Fake-Bewertungen erkennen: Tipps & Tricks
  • Was sollen diese Fake-Bewertungen eigentlich?
  • Können Fake-Bewertungen auch strafbar sein?

Mehr Informationen dazu findest du auf anwalt.org

Tags: E-CommerceFinanzenRecht
Über die Autor:in

Miriam Schäfer

Social Media und redaktionelle Inhaltspflege rundum.dog seit April 2026. Schreibt für dataloft zu Datenschutz, Online-Recht, Social-Media-Trends und KI-Themen.

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