Unterlassungsvereinbarungen für Webseitenbetreiber in der Schweiz: Ein Leitfaden

Mann und Frau am Schreibtisch mit Laptop unterzeichnen Unterlassungsvereinbarung

Als Betreiber einer Webseite in der Schweiz – sei es ein Blog, ein Online-Shop oder eine Marketingplattform – bewegen Sie sich in einem rechtlichen Spannungsfeld. Verstösse gegen Urheberrechte, Wettbewerbsrecht oder E-Commerce-Vorschriften können schnell teuer werden. Doch was passiert, wenn Sie eine Abmahnung erhalten oder ein Konflikt droht? In diesem Beitrag beleuchten wir, wie Unterlassungsvereinbarungen in der Schweiz funktionieren und wie Sie sich schützen können.

Was ist eine Unterlassungsvereinbarung?

Eine Unterlassungsvereinbarung ist eine schriftliche Zusage, ein bestimmtes Verhalten – etwa eine Rechtsverletzung wie die Nutzung fremder Bilder oder irreführender Werbung – zukünftig zu unterlassen.

In der Schweiz ist sie eine private, aussergerichtliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, oft mit einer Vertragsstrafe bei Verstoss. Sie dient dazu, Streitigkeiten schnell und ohne teuren Gerichtsprozess zu klären. Als Webseitenbetreiber brauchen Sie sie, um rechtliche Konsequenzen wie Schadensersatz oder Klagen zu vermeiden. Betroffen sind Sie, wenn Sie z. B. gegen Urheberrechte, Wettbewerbsregeln oder Datenschutzvorschriften verstossen haben – sei es absichtlich oder aus Unwissenheit.

In Deutschland wäre das Pendant die sogenannte Unterlassungserklärung.

Typische Szenarien für Webseitenbetreiber

  • Urheberrechtsverletzungen: Sie haben ein Foto ohne Lizenz auf Ihrer Webseite verwendet. Der Rechteinhaber fordert Schadensersatz und eine Unterlassung.
  • Wettbewerbsrecht: Ihre Marketingkampagne enthält irreführende Angaben, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen.
  • E-Commerce: Ihr Online-Shop verletzt Informationspflichten, etwa fehlende Angaben im Impressum oder unklare Rückgabebedingungen, was gegen das OR oder das Fern- und Online-Handelsrecht verstösst.

In solchen Fällen drohen Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder sogar Klagen. Eine Unterlassungsvereinbarung kann hier eine pragmatische Lösung sein.

Unterlassungsvereinbarung: Wie es in der Schweiz funktioniert

In der Schweiz haben Sie zwei Hauptwege, um auf eine Rechtsverletzung zu reagieren:

Aussergerichtliche Vereinbarung

Sie können mit der gegnerischen Partei eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der Sie sich verpflichten, ein beanstandetes Verhalten wie die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bildes oder das Schalten irreführender Werbung zukünftig zu unterlassen. Dazu gehört oft, den Verstoss zu beheben – z. B. das Bild zu entfernen oder die Werbung anzupassen. Optional kann eine Vertragsstrafe (Art. 160 OR) vereinbart werden, die greift, falls Sie erneut gegen die Vereinbarung verstossen.

Beispiel:

  • Sie entfernen ein urheberrechtlich geschütztes Bild und erklären, es nicht wieder zu verwenden.
  • Sie zahlen eine Entschädigung und vereinbaren eine Strafe von CHF 5’000 bei erneutem Verstoss.

Solche Vereinbarungen sind rechtlich bindend und bieten beiden Seiten Klarheit, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.

Gerichtliche Massnahmen

Falls keine Einigung möglich ist, kann die geschädigte Partei eine einstweilige Verfügung (Art. 261 ff. ZPO) oder eine Unterlassungsklage einreichen. Das Gericht kann Ihnen dann verbieten, das Verhalten fortzusetzen – etwa eine irreführende Werbung weiter zu schalten. Dies ist jedoch zeit- und kostenintensiver als eine aussergerichtliche Lösung.

Ich habe eine Unterlassungsaufforderung erhalten – Was soll ich tun?

Wenn Sie eine Unterlassungsaufforderung (z. B. per Brief oder E-Mail) erhalten, handeln Sie schnell und überlegt:

  1. Nicht ignorieren: Eine Frist ist oft gesetzt (z. B. 7–14 Tage). Ignorieren kann zu einer Klage führen.
  2. Prüfen: Lesen Sie genau, was Ihnen vorgeworfen wird (z. B. ein Bild, eine Werbeaussage). Stimmt der Vorwurf? Haben Sie Gegenbeweise (z. B. eine Lizenz)?
  3. Verstoss stoppen: Entfernen Sie den beanstandeten Inhalt möglichst schnell von Ihrer Webseite, um weiteren Schaden zu begrenzen.
  4. Kontakt aufnehmen: Schreiben Sie der Gegenseite (oder deren Anwalt), dass der Inhalt entfernt ist, und fragen Sie nach einer Lösung (z. B. Entschädigung oder Vereinbarung).
  5. Rechtliche Hilfe suchen: Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, besonders wenn Schadensersatz gefordert wird oder die Vertragsstrafe hoch erscheint.
  6. Vereinbarung prüfen: Wenn eine Unterlassungsvereinbarung vorgeschlagen wird, lassen Sie diese prüfen – unterschreiben Sie nicht voreilig, da sie Sie langfristig bindet!

Beispiel: Sie haben ein Foto unerlaubt ohne Lizenz verwendet. Trotz Entfernung verlangt der Rechteinhaber eine Vereinbarung mit CHF 500 Entschädigung und CHF 2’000 Vertragsstrafe. Mit anwaltlicher Hilfe könnten die Kosten drastisch gesenkt werden.

Zusammenfassung

Obwohl die Schweiz keine “Unterlassungserklärung” im deutschen Sinne kennt, bieten privatrechtliche Vereinbarungen und gerichtliche Instrumente effektive Wege, um Rechtsstreitigkeiten zu lösen. Für Webseitenbetreiber ist es entscheidend, proaktiv zu handeln und Verstösse schnell zu korrigieren. So vermeiden Sie nicht nur hohe Kosten, sondern schützen auch Ihren Ruf.

Haftungsausschluss: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

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