Kollektivgesellschaft in der Schweiz und GbR in Deutschland: Ein Vergleich

Geschrieben von
Miriam Schäfer
Kollektivgesellschaft GbR Geschäftspartner Büro Alpen

Die Gründung eines Unternehmens steht und fällt mit der richtigen Rechtsform. In der Schweiz ist die Kollektivgesellschaft eine verbreitete Wahl – und wer sie mit der deutschen GbR vergleicht, findet auf den ersten Blick viele Gemeinsamkeiten. Beim zweiten Blick zeigen sich aber klare Unterschiede: im rechtlichen Rahmen, bei der Gründung, der Haftung und der Verwaltung.

Rechtliche Grundlagen

  • Schweiz (Kollektivgesellschaft): Die Kollektivgesellschaft ist im Obligationenrecht (OR) der Schweiz in den Artikeln 552 bis 593 geregelt.
  • Deutschland (GbR): Die GbR wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 705 bis 740, geregelt.

Anforderungen an die Gründung

Kollektivgesellschaft in der Schweiz

  • Mindestens zwei natürliche oder juristische Personen müssen die Gesellschaft gründen.
  • Ein Gesellschaftsvertrag ist erforderlich – er kann formfrei abgeschlossen werden, aus Beweisgründen empfiehlt sich aber immer die Schriftform.
  • Der wesentliche Unterschied zur deutschen GbR: die Kollektivgesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden. Erst durch diesen Eintrag erlangt sie Rechtsfähigkeit. Das bringt mehr Formalität mit sich – schafft aber auch Transparenz.
  • Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Die Gesellschafter können mit beliebigen Einlagen starten.

GbR in Deutschland

  • Auch hier sind mindestens zwei Gesellschafter nötig – der Gesellschaftsvertrag kann jedoch mündlich oder stillschweigend geschlossen werden, was die Gründung besonders unkompliziert macht.
  • Ein Handelsregistereintrag ist nicht erforderlich. Die GbR ist damit deutlich informeller und kommt ohne bürokratische Hürden aus.
  • Auch in Deutschland gibt es kein gesetzliches Mindestkapital. Die GbR lässt sich ohne finanzielle Mindestanforderungen gründen – das macht sie zur flexiblen und kostengünstigen Einstiegsform.

Haftung

  • In beiden Ländern haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Bei finanziellen Schwierigkeiten können also persönliche Vermögenswerte zur Begleichung von Schulden herangezogen werden.
  • Ein Gesellschafter kann auch für Schulden eines Mitgesellschafters in die Pflicht genommen werden – das bedeutet eine erhebliche persönliche Verantwortung.
  • In der praktischen Handhabung und den rechtlichen Konsequenzen gibt es trotzdem Unterschiede – vor allem bei der Durchsetzung von Forderungen nach jeweiligem nationalem Recht.

Geschäftsführung, Vertretung, Auflösung, Ausscheiden von Gesellschaftern

  • Die Geschäftsführung lässt sich vertraglich zwischen den Gesellschaftern aufteilen. In der Regel haben alle ein Mitspracherecht und können die Gesellschaft gemeinsam vertreten.
  • Im Gesellschaftsvertrag können abweichende Regelungen getroffen werden, die einzelnen Gesellschaftern eine stärkere oder exklusivere Vertretungskompetenz einräumen.
  • Beide Gesellschaftsformen können durch den Austritt eines Gesellschafters, durch Gesellschafterbeschluss oder durch Erreichen des Zwecks aufgelöst werden.
  • Der Austritt eines Gesellschafters sollte im Gesellschaftsvertrag geregelt sein – fehlt eine solche Regelung, braucht es eine einvernehmliche Auflösung.

Steuerliche Behandlung

  • Die Kollektivgesellschaft ist steuerlich transparent: Gewinne werden nicht auf Gesellschaftsebene besteuert, sondern die Gesellschafter versteuern ihren Anteil direkt in der persönlichen Steuererklärung.
  • Gleiches gilt für die GbR: Auch hier werden die Gesellschafter persönlich mit ihren Einkünften aus der Gesellschaft besteuert.

Was Kollektivgesellschaft und GbR unterscheidet

Beide Gesellschaftsformen teilen ein zentrales Merkmal: die unbeschränkte und solidarische Haftung der Gesellschafter. Und beide ermöglichen eine unkomplizierte Gründung – vorausgesetzt, die vertraglichen Regelungen sind klar.

Die Unterschiede liegen im Detail: In der Schweiz ist die Kollektivgesellschaft an die formelle Eintragung ins Handelsregister gebunden. Das bedeutet mehr Aufwand, bietet den Gesellschaftern aber auch mehr Rechtsklarheit. In Deutschland entsteht eine GbR ohne Handelsregistereintrag, teils sogar ohne schriftlichen Vertrag – das senkt die Hürde, erhöht aber das Risiko bei unklaren Absprachen.

Welche Rechtsform passt, hängt von den Zielen der Gründer ab. In der Schweiz stehen neben der Kollektivgesellschaft auch GmbH und AG zur Wahl. Wer sich für die Kollektivgesellschaft entscheidet, bekommt dafür einen klar definierten rechtlichen Rahmen – inklusive dem Vertrauensbonus, den ein Handelsregistereintrag nach aussen sendet.

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Tags: Recht
Über die Autor:in

Miriam Schäfer

Social Media und redaktionelle Inhaltspflege rundum.dog seit April 2026. Schreibt für dataloft zu Datenschutz, Online-Recht, Social-Media-Trends und KI-Themen.

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